Werner Purkhart ist der Salzburger "Wut-Wirt". Er ging für eine Verwaltungsstrafe ins Gefängnis.

foto: facebook/purkhart

Salzburg – Die Ansage hatte das Zeug für einen echten Knüller: "Ladies & Gentlemen, ich werde morgen Donnerstag, am 15.2. eine 2 monatige Ersatzfreiheitsstrafe im PAZ (Polizeiliches Anhaltezentrum Alpenstrasse) antreten. GRUND: ist eine Strafe der GKK in Höhe von 13.400. für die verspätete Abmeldung (ich wiederhole ABMELDUNG) von 12 Mitarbeitern während des Public Viewings der Fussballeuropameisterschaft im Volksgarten Salzburg."

Das postete der Salzburger Gastronom Werner Purkhart auf Facebook. Freunde Purkharts orchestrierten das Posting mit einer echten Medienkampagne.

Die Kampagne

Vor allem das lokale Kleinformat sprang auf die Geschichte auf: "Gastronom geht freiwillig hinter Gitter", hieß es da zum Thema "Wut-Wirt", der eine "drakonische Strafe der Krankenkasse" nicht zahlen wolle.

Und auch Sepp Schellhorn, Nationalratsabgeordneter und Spitzenkandidat der Neos für die Landtagswahl am 22. April, besuchte Purkhart im Gefängnis und dokumentierte das auf Facebook. Schellhorn betete in einem Video Purkharts Version von der "Strafe der Gebietskrankenkasse" nach.

Die Recherche

Dabei hätten alle Involvierten nur kurz recherchieren müssen: Nach Purkharts eigenen Angaben handelte es sich um geringfügig Beschäftigte. Damit fallen – wenn nicht im Nachhinein mehr Gehalt ausbezahlt wird – vorderhand keine Kranken- oder Pensionsversicherungszahlungen an. Die GKK ist gar nicht involviert. Die Grenze lag 2016, zum Zeitpunkt der Veranstaltung, bei 415,72 Euro. Auch mit den Strafgeldern hat die GKK nichts zu tun: Die fließen nämlich in die Bundeskasse.

Das Dementi

Die schriftliche Stellungnahme der Krankenkasse zu Purkharts Anschuldigungen: "Die SGKK hat die genannte Veranstaltung nicht geprüft. Die Ausführungen von Herren Purkhart können deshalb seitens der SGKK nicht nachvollzogen werden. Es liegen keine Informationen zum genannten Fall vor. Die SGKK hat die Forderung beziehungsweise 'Strafe' auch nicht ausgesprochen beziehungsweise gestellt. Das wäre auch gar nicht möglich – die SGKK ist keine Strafbehörde", schreibt Mediensprecher Hans-Peter Lacher.

Gefruchtet hat das alles nichts, es kam keine Richtigstellung, von niemandem. Die Sau war eben schon durchs sprichwörtliche Dorf getrieben. Nur die grüne Landtagsabgeordnete Kimbie Humer-Vogl meldete sich kurz via Facebook zu Wort: "So funktioniert die fb-fake-Welt", notierte sie bitter.

Die Aufklärung

Wie geht es weiter? Werner Purkhart ist inzwischen aus dem Gefängnis zur Haftunterbrechung entlassen worden. Freunde haben Spenden gesammelt und zumindest einen Teil seiner Strafe bezahlt. Vom STANDARD mit dem sechsseitigen Strafbescheid des Strafamts des Salzburger Magistrats vom 6. Oktober 2016 konfrontiert, räumt Purkhart inzwischen ein, dass er der Causa "ein falsches Mascherl" gegeben hat. Er werde das auf einer Pressekonferenz auch richtigstellen, sagt er.

Tatsächlich hat es sich nämlich bei der Überprüfung der Veranstaltung zur Fußballeuropameisterschaft um eine Überprüfung der Finanzpolizei gehandelt. Es ging schlicht um das Thema Anmeldung von Beschäftigten. Die relativ hohe Strafsumme – im Einzelnen war immer nur die Mindeststrafe ausgesprochen worden – ergibt sich aus der Kumulation. Es handelte sich laut Strafbescheid um immerhin 15 Personen.

Die Entschuldigung

Sepp Schellhorn wiederum sagt, er stehe nicht an einzugestehen, dass er einen Fehler gemacht habe. Er goutiere Schwarzarbeit in keinster Weise. Und er werde sich bei der Gebietskrankenkasse entschuldigen. Die Verhältnismäßigkeit der Strafhöhe bleibe für ihn aber weiterhin Thema.

Vonseiten der SGKK hält man sich mit Stellungnahmen weiterhin zurück. Es sei aber ein grundsätzliches juristisches Problem, wenn gegen öffentliche Körperschaften "vollkommene Unwahrheiten" verbreitet werden und sich diese nicht adäquat zur Wehr setzen können, sagt Krankenkassen-Direktor Harald Seiss zum STANDARD. Purkhart selbst wolle man aber juristisch keine Schwierigkeiten machen. (Thomas Neuhold, 26.2.2018)