Am vielschichtigen Erwachsenenschutzgesetz, mit dem die 30 Jahre alten Sachwalterregelungen novelliert werden sollen, haben Experten jahrelang getüftelt. Im Vorjahr wurde es von allen Parlamentsparteien einstimmig beschlossen. Ein großer Wurf, hieß es damals, es gab viel Applaus. Mitte 2018 sollte es in Kraft treten, die Sachwaltervereine haben bereits begonnen, zusätzliches Personal aufzunehmen, um künftig unter anderem sogenannte Clearingstellen zu betreiben.

Doch die türkis-blaue Regierung dürfte mehr Budgetprobleme haben als bisher bekannt, die 17 Millionen Euro pro Jahr, die für die Umsetzung des neuen Gesetzes notwendig sind, fehlen. Fairerweise muss dazugesagt werden, dass schon Minister der rot-schwarzen Vorgängerregierung um die Finanzierung gepokert hatten – bis der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter die (laufend nach unten revidierten) Anschubkosten aus seinem Ressort zusagte.

Und jetzt? Kommt nicht, wird verschoben, kommt sicher doch, aber in der Sparversion – die Kommunikation der Ministerien ist eine Katastrophe. Für das Herumgewurschtel gibt es nur zwei Gründe: Entweder die zuständigen Politiker lassen sich beim neuerlichen Pokern nicht in die Karten schauen und bluffen auf Kosten der betroffenen Vereine und Klienten. Oder sie geben sich eine fachliche Blöße und brauchen noch eine helfende Hand. Sie könnten ja mal nachfragen bei den Sachwaltervereinen. (Michael Simoner, 26.2.2018)