Die Entscheidung, wer die beiden offenen Stellen am Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekommen soll, beschäftigte Regierung und Nationalrat in den vergangenen Wochen. Nun ist es fix, der umstrittene Linzer Universitätsprofessor Andreas Hauer wurde, wie von der FPÖ forciert, vom Nationalrat vorgeschlagen. Der Bundesrat wird sich am 15. März für den Wiener Anwalt Michael Rami entscheiden, auch er kann dank blauer Unterstützung aufrücken.

Dass die Auswahl hinter verschlossenen Regierungstüren gefallen ist, dennoch ein zweitägiges Hearing abgehalten wurde, sorgte bei der Opposition für Irritation. Das Prozedere habe gezeigt, wie viele qualifizierte Kandidaten es gebe, die nicht direkt einer Partei zuzuordnen sind, monierten SPÖ und Neos.

Von Van der Bellen akzeptiert

Bevor Hauer als Verfassungsrichter angelobt wird, muss Bundespräsident Alexander Van der Bellen noch seine Unterschrift unter den Vorschlag setzen. Dieser stellte via Aussendung klar, den Burschenschafter als Höchstrichter zu akzeptieren, auch wenn er dessen Haltung nicht teile.

Obwohl das Vorgehen in der Kritik steht – die Unabhängigkeit des Gerichts wird von der Opposition nicht infrage gestellt. Für Unmut sorgt allerdings die Regelung, dass der Posten des Verfassungsrichters als Nebenbeschäftigung definiert ist. Die Höchstrichter erhalten 90 Prozent der Bezüge eines Abgeordneten im Nationalrat, also 7.998,39 Euro monatlich. Da derzeit alle Richter auch als ständige Referenten am Höchstgericht fungieren, steigt ihr Bezug auf 160 Prozent – also auf 14.219,36 Euro monatlich. Dennoch dürfen sie weiterhin einem Zivilberuf nachgehen.

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs.

DER STANDARD gibt einen Überblick, wie sich der Verfassungsgerichtshof zusammensetzt, welche Partei die Höchstrichter nominiert hat und welchen Nebentätigkeiten sie nachgehen:

  • Brigitte Bierlein wurde 2003 als Vizepräsidentin geholt, seit vergangener Woche ist sie auch Präsidentin. Die 68-jährige Strafrechtlerin war Leiterin der Generalprokuratur und wurde unter Wolfgang Schüssel von Schwarz-Blau bestellt.
  • Christoph Grabenwarter ist nun Bierleins Stellvertreter. Er wurde 2005 von der Regierung nominiert und kam auf einem ÖVP-Ticket zu Richterehren. Er ist Universitätsprofessor für öffentliches Recht und Völkerrecht an der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU).
Vergangene Woche erfolgte die Angelobung der Verfassungsgerichthofpräsidentin Brigitte Bierlein und ihres Stellvertreters Christoph Grabenwarter durch den Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen. Für die Bestellung von Hauer und Rami reicht seine Unterschrift.
Foto: Der Standard/Newald
  • Andreas Hauer ist der Neue unter den Verfassungsrichtern. Der Linzer Universitätsprofessor für öffentliches Recht ist zwar fachlich unumstritten, doch seine Mitgliedschaft bei der deutschnationalen Burschenschaft Corps Alemannia Wien zu Linz missfällt vielen. Nominiert wurde er vom Nationalrat, empfohlen von der FPÖ. Aufgefallen ist er durch eine Aussage über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser sei für die "multikriminelle Gesellschaft mitverantwortlich". Seine Lehrtätigkeit an der Uni darf er auch als Verfassungsrichter fortsetzen.
  • Michael Rami hat für die Freiheitlichen schon viele Kämpfe vor Gericht gefochten. Nicht nur für die FPÖ, betonte er beim Hearing im Parlament. Als blauer Parteianwalt sieht er sich nämlich nicht, er habe auch ÖVP und SPÖ juristisch vertreten. Als Medienanwalt ist er renommiert und bei seinen Gegnern gefürchtet.
  • Wolfgang Brandstetters fast fliegender Wechsel von der Ministerbank auf die Freyung wurde heftigst kritisiert. Er könnte als Verfassungsrichter über Gesetze beraten, die er als Justizminister auf den Weg gebracht hat. Damit das nicht geschieht, muss er sich im Vorfeld für befangen erklären, beziehungsweise soll das im Einvernehmen mit dem Kollegium geschehen. Er wurde von der Regierung vorgeschlagen, von seinen schwarzen Parteifreunden empfohlen. Der Strafrechtler gilt als Vertrauter von Kanzler Sebastian Kurz, in den letzten Zügen der rot-schwarzen Koalition sprang er im Vorjahr für den jetzigen Regierungschef als schwarzer Vizekanzler ein.
  • Markus Achatz wurde 2013 dank Nationalrat zum Verfassungsrichter. Der Steuerberater ist Gesellschafter der LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer und sitzt im Vorstand diverser Stiftungen. Vorgeschlagen wurde er von der ÖVP.
  • Michael Holoubek kam auch über den Nationalrat an den Verfassungsgerichtshof. Dem Universitätsprofessor für öffentliches Recht und Steuerrecht ebnete aber 2011 eine rote Empfehlung den Weg. Holoubek, der an der Wiener WU lehrt, ist außerdem Vorsitzender des Fachbeirats zur Vergabe der Mittel bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde und Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Stadtwerke Holding.
  • Christoph Herbst Geht es um die vielfältigen Nebentätigkeiten der Verfassungsrichter, wird immer wieder der Name des Rechtsanwalts genannt. Herbst kam mit einem schwarzen Ticket über den Bundesrat 2011 zu Richterehren. Vor seiner Berufung war er Vorstandsvorsitzender der Flughafen Wien AG, derzeit ist er u. a. Vorstand und Geschäftsführer der niederösterreichischen Bau- und Siedlungsgenossenschaft für Arbeiter und Angestellte, Vorstand der ABG Privatstiftung, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Herbst Kinsky und Aufsichtsrat bei der EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-AG.
  • Claudia Kahr ist die längstdienende Verfassungsrichterin. Sie wurde 1999 von der rot-schwarzen Regierung unter Viktor Klima empfohlen. Kahr war zuvor auch Sektionschefin im (roten) Ministerium für Wissenschaft und Verkehr. Bis Ende des Vorjahres war sie Aufsichtsratsvorsitzende der Asfinag-Holding.
  • Helmut Hörtenhuber Der Vorschlag, den Oberösterreicher zum Höchstrichter zu ernennen, wurde 2008 von der Regierung mit Nachdruck der ÖVP unterbreitet. Er war Leiter des oberösterreichischen Verfassungsdienstes und dort auch Landtagsdirektor.
  • Ingrid Siess-Scherz Über rote Fürsprache und einen Regierungsvorschlag kam 2012 Siess-Scherz zum Zug. Davor war sie stellvertretende Sektionschefin im Verfassungsdienst des Kanzleramtes und leitete den Rechtsdienst in der Parlamentsdirektion.
  • Georg Lienbacher ist seit 2011 Verfassungsrichter. Er war Chef des Verfassungsdienstes und Mitglied des Datenschutzrats. Lienbacher wurde von der Regierung auf Empfehlung der ÖVP nominiert. Seit kurzem ist er Universitätsrat der Uni Salzburg, diese Bestellung erfolgte aber vom Senat und nicht von der Regierung.
  • Sieglinde Gahleitner ist seit 2010 Verfassungsrichterin. Vorgeschlagen wurde die Rechtsanwältin und Expertin für Arbeits- und Sozialrecht vom Bundesrat – auf Anregung der SPÖ.
  • Johannes Schnizer wurde auch mit rotem Rückenwind 2010 befördert, allerdings von der Regierung. Er war davor Kabinettschef von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ), wechselte dann aber in die Parlamentsdirektion. Bekanntheit erlangte Schnizer, als er, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Bundespräsidentschaftswahl aufhob, in einem Interview erklärte, die Freiheitlichen hätten die Anfechtung schon vor der Wahl vorbereitet. Die Freiheitlichen protestierten und prozessierten gegen den Höchstrichter. Schnizer erklärte sich für alle Beratungen mit FPÖ-Bezug befangen. Schließlich endete der Streit mit einem Vergleich: Rechtsvertreter der FPÖ war damals Verfassungsrichter in spe Rami. (Marie-Theres Egyed, 1.3.2018)