Das Erwachsenenschutzgesetz wird die Familiengerichte häufiger als das bisherige Sachwalterrecht beschäftigen.

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Wien – Dass es für den Erwachsenenschutz, der ab heurigem Juli die als nicht mehr zeitgemäß kritisierten Sachwalterschaften ersetzen wird, nach einem Umdenken der Bundesregierung nun doch genug Geld gibt, sei "sehr positiv", sagt Doris Täubel-Weinreich.

Aber es bestehe ein Problem, meint die Vorsitzende der Fachgruppe Familienrecht in der Richtervereinigung im STANDARD-Gespräch: "Mit dem Erwachsenenschutz kommt auf die Familienrichter Mehrarbeit zu. Um sie zu bewältigen, braucht es ab 2018 bundesweit zwölf Familienrichterkapazitäten zusätzlich – so wie es 2017 die wirkungsorientierte Folgenabschätzung ergab", sagt die Familienrichtervertreterin.

Geplant sei, die Zusatzposten durch Umschichtungen aus anderen Gerichtsbereichen zu schaffen; vor allem aus dem Bereich Zivilrecht, wo es abnehmende Fallzahlen gebe. "Das aber muss justizintern nun auch angegangen werden. Es braucht rasche Änderungen bei den Geschäftseinteilungen betroffener Gerichte", fordert Täubel-Weinreich.

Überprüfung alle drei Jahre

Zusatzaufgaben wegen des Erwachsenenschutzes ergeben sich für die Familienrichter wegen der neuen Überprüfungspflichten. So muss künftig in jedem Einzelfall alle drei Jahre gerichtlich erwogen werden, ob Erwachsenenschutz weiter nötig ist; andernfalls endet er. Auch können Angehörige, die eine schutzbedürftige Person vertreten, das Ausmaß der Autonomieeinschränkung immer wieder gerichtlich testen lassen.

Die meiste Mehrarbeit jedoch haben die vier ehemaligen Sachwaltervereine (jetzt: Erwachsenenschutzvereine). Im Rahmen von Clearing müssen sie in jedem Fall passende Vertretungslösungen erarbeiten. Die Vereine hatten denn auch am heftigsten gegen die vor zwei Wochen kolportierte Nichtfinanzierung und Verschiebung des Erwachsenenschutzes protestiert. Mit Erfolg: Aus dem Justizressort liegt ihnen inzwischen schriftlich ein Aviso über die Förderhöhe im heurigen Jahr vor: 10,2 Millionen Euro zusätzlich. (Irene Brickner, 5.3.2018)