Mit "Doom" nahm die Debatte rund um sogenannte "Killerspiele" seinen Anfang.

Foto: Doom

Ein 16-jähriger Schüler darf nach einer Amoklauf-Ankündigung künftig keine Games mit Gewalt-Inhalten spielen. Ein Richter hatte ihn zu einem längeren Hausarrest verurteilt und ihm im Zuge eines Deals mit dem Verteidiger zugleich nahegelegt, vorerst auf derartige Videospiele zu verzichten. "Du darfst natürlich weiterhin 'Mario Kart' spielen", fügte der Jurist hinzu.

Auch sein Smartphone abgeben

Zudem muss der Schüler auch sein Smartphone an seine Eltern abgeben, wie das Gaming-Medium Kotaku berichtet. Über die Social-Media-App Snapchat hatte der Bursche ein Video veröffentlicht, in dem er gerade spielt und sagte "Haltet doch endlich die Klappe zu diesen ganzen Amokläufen, ansonsten begehe ich noch selber einen".

Unklarheit über gespieltes Game

Ein Mitschüler sah das Video und alarmierte daraufhin die Polizei. Der Schüler wurde daraufhin verhaftet und nun in weiterer Folge unter Hausarrest für eine unbestimmte Zeit gesetzt. Welches Spiel der Bursche gespielt hat, verbleibt unklar. Er versah es mit dem Hashtag "post-apokalyptisches Kriegsspiel".

Trump gab nach dem Amoklauf in Florida Videospielen, dem Internet und Filmen die Schuld daran.

Debatte in den USA nach Amoklauf

Der 16-Jährige hatte das Video im Zuge des Amoklaufs in Florida aufgenommen, bei dem 17 junge Menschen erschossen wurden. Daraufhin entbrannte in den USA wieder mal eine Debatte rund um gewalttätige Videospiele, bei dem auch US-Präsident Donald Trump mit dabei war. Er gab Games, Internet und Filmen Schuld an dem Amoklauf.

Treffen mit Vertretern angekündigt

Ein weiterer US-Politiker forderte ferner, dass man Spiele, die offiziell ab 17 Jahren spielbar sind, höher besteuern sollte. Trump will sich nun auch mit Vertretern der Videospielebranche treffen, um mit ihnen über gewalttätige Spiele und deren Einfluss zu diskutieren. Die Branche selbst weiß davon allerdings nicht – Unternehmen wie Ubisoft, Nintendo, Sony, EA, Take-Two und Microsft haben bis dato keine Einladung erhalten. (red, 05.03.2018)