Der Verfassungsgerichtshof hatte den ersten Stichwahl-Sieg Alexander Van der Bellens wegen zahlreicher Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen aufgehoben.

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Wien – Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Ermittlungen nach der Bundespräsidentenstichwahl vom Mai 2016 abgeschlossen. Einen entsprechenden Bericht der Kärnten-"Krone" bestätigte eine Sprecherin am Montag. Bei fünf der 20 untersuchten Wahlbehörden (darunter Klagenfurt) gab es Einstellungen, bei den anderen Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft.

Insgesamt war gegen rund 250 Beschuldigte in circa 20 Wahlbehörden ermittelt worden. Es ging vor allem um den Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt (Paragraf 302 StGB) und der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt (Paragraf 311 StGB).

Der Verfassungsgerichtshof hatte den ersten Stichwahl-Sieg Alexander Van der Bellens wegen zahlreicher Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen aufgehoben. So wurden Kuverts verfrüht geöffnet oder die Stimmen teilweise ohne die Beisitzer der Parteien ausgezählt – klare Verstöße gegen das Wahlgesetz. Es folgten Anzeigen des Innenministeriums, die WKStA zog die Verfahren an sich. (APA, 5.3.2018)