Was Jörg Haider nicht mehr gutmachen kann, sollen nun seine Hinterbliebenen besorgen: Das Land Kärnten fordert von der Witwe und den erwachsenen Töchtern des 2008 verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns (erst FPÖ, dann BZÖ) Geld zurück. 600.000 Euro Schadenersatz verlangt das Land von den Erbinnen. Ob es so weit kommt, muss das Landesgericht Klagenfurt in einem Zivilprozess klären.

Hohes Honorar

Es geht um das umstrittene Sechs-Millionen-Euro-Honorar an den Wirtschaftstreuhänder Dietrich Birnbacher für ein Gutachten, das dieser im Auftrag von Jörg Haider und dem damaligen ÖVP-Landesrat Josef Martinz rund um den Hypo-Verkauf im Jahr 2006 erstellt hatte. In einem Strafprozess im Jahr 2012, in dem Birnbacher gestanden hatte, dass das Honorar massiv überhöht war, waren Martinz, Birnbacher und zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Kärntner Landesholding zu mehrjährigen (teils teilbedingten) Haftstrafen verurteilt worden. Haider wurde durch Birnbachers Geständnis im Strafverfahren aber schwer belastet. Da Vergleichsgespräche zwischen Land und Erbinnen gescheitert waren, muss das Gericht die Frage erörtern.

Am Dienstag standen mit Birnbacher und Martinz gleich zwei prominente Zeugen auf dem Programm. Rechtsanwalt Dieter Böhmdorfer, dessen Kanzlei Haider-Witwe Claudia Haider vertritt, geht in dem Verfahren ins Grundsätzliche. Er bestreitet nämlich, was für den Schöffensenat im Strafprozess außer Zweifel stand, nämlich dass Birnbachers Arbeit nicht sechs Millionen, sondern nur 300.000 Euro wert war. Er beruft sich auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kommt, dass Birnbachers Gutachten mehr als vier Millionen Euro wert war. Warum der Steuerberater selbst seine Leistung weit geringer eingestuft hatte? Der Anwalt sieht dahinter eine Strategie zur Milderung der Strafe in jenem Gerichtsverfahren, in dem Birnbacher angeklagt war.

Birnbacher schweigsam

Birnbacher selbst sagte dazu am Dienstag vor Gericht erst einmal gar nichts: Da gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, beruft er sich auf sein Entschlagungsrecht, zudem haben sich Haiders Erbinnen entschieden, den früheren Steuerberater ihres Vaters respektive Ehemannes vorerst nicht von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Birnbacher soll am 22. März nochmals geladen werden.

Finanzreferent "Doktor Haider"

Gesprächiger zeigte sich Josef Martinz, der am Nachmittag fast drei Stunden lang befragt wurde. Nein, das Birnbacher-Honorar über zwölf Millionen Euro, das erst nach medialer Aufregung auf sechs Millionen reduziert worden war, sei jedenfalls "nicht angemessen" gewesen, sagt Martinz. Er habe in der Angelegenheit aber fest auf "den Finanzreferenten" vertraut. "Und wer war das?", hakt Richterin Sabine Grün nach. "Der Doktor Haider", antwortet Martinz. Das achtstellige Honorar habe man mit Birnbacher jedenfalls mündlich und "als Privatpersonen" vereinbart. Erst später wurde der Beratervertrag mit Birnbacher dann bekanntlich der landeseigenen Kärntner Landesholding umgehängt.

Was, wenn die Landesholding sich geweigert hätte, das Honorar zu bezahlen, fragt die Richterin. "Dann wären wir darauf picken geblieben", sagt Martinz. Diesbezügliche Sorgen seinerseits habe Haider ihm gegenüber jedoch ausgeräumt, erzählt der Ex-Landesrat: Haider habe ihm versichert, dass er den fälligen Betrag dann selbst übernehmen werde, "weil er ist ja der Große und Starke". Dass ein Teil des Birnbacher-Honorars in die Kassen der Parteien Haiders und Martinz' fließen sollte, darüber habe es "nicht eine Vereinbarung in dem Sinne" gegeben, sagt Martinz. Es sei aber durchaus so gewesen, dass "Honorar und Parteispende miteinander verbunden" waren. Am Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt, dann werden zwei Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding als Zeugen einvernommen. (Maria Sterkl, 6.3.2018)