Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat sich ihre Regierungspartner gesucht: die gesamte Landesregierung.

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St. Pölten / Wien – In Niederösterreichs Landesregierung wird auch künftig gemeinsame Sache gemacht. Sowohl mit der SPÖ als auch mit der FPÖ habe man ein Arbeitsübereinkommen geschlossen, verkündete ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger am Mittwoch.

Die Partei von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hat bei der Landtagswahl am 28. Jänner zwar die absolute Mehrheit im Landtag erreicht, Rot und Blau sitzen aber künftig dank des Proporzsystems ihrer Größe wegen automatisch in der Landesregierung. Das Arbeitsübereinkommen gilt allerdings jeweils nur mit der ÖVP, SPÖ und FPÖ haben sich nicht aneinander gebunden. Grüne und Neos sitzen im Landtag in der Opposition.

Inhaltlich einigte man sich auf Projekte in den Bereichen Arbeit, Gesundheit, Mobilität, Familie und Demokratie, sagte Schneeberger. Für Vorhaben, die im Programm nicht enthalten sind, sollen sich die Parteien dem Vernehmen nach im Laufe der Legislaturperiode selbst um Mehrheiten bemühen – wobei die ÖVP mit ihrer absoluten Mehrheit hier einen gewissen Startvorteil hat. Details sollen "im Sinne des Miteinanders" erst am Donnerstag gemeinsam in St. Pölten präsentiert werden.

Marschall setzt auf Anfechtungserfahrung

Das alles gilt nur, wenn das Ergebnis der Landtagswahl hält: Denn schon vor der Entscheidung der Grünen, die Aufhebung der Wahl nicht anzustreben, ging beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Anfechtung ein. Robert Marschall, der im Wahlkreis Baden mit der Liste Wir für Niederösterreich angetreten ist, rechnet sich gute Chancen aus, dass das Höchstgericht die Wahl aufhebt. Schließlich hat er davor schon vier Wahlen angefochten, und "je öfter man anficht, desto mehr weiß man, was der VfGH da für Spielchen spielt", sagt er zum STANDARD.

Er hält die Briefwahl an sich, die Parteibezeichnung der SPÖ am Stimmzettel und die Reihung der Parteien für verfassungswidrig. Die Zweitwohnsitzerregelung sei zwar auch eigenartig, aber nicht Hauptthema. Laut einem Sprecher des VfGH wird die Anfechtung in der Juni- oder in der September-Session des Gerichts behandelt. (Sebastian Fellner, 7.3.2018)