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Der Telekomkonzern A1 soll die Daten zigtausender Kunden nicht fristgerecht gelöscht haben. Das geht aus einer Anzeige hervor, die der Anwalt Ewald Scheucher eingebracht hat. Der "Kurier" konnte eine Datei mit über 14.000 Bearbeitungsfällen einsehen. Dort waren auch Informationen zu aufgerufenen Webseiten und Handystandorten aufgelistet.

Die gespeicherten Daten sollen teilweise bis 2013 zurückgehen. Sie stammen von Kunden, die sich beim Kundenservice gemeldet hatten. Dieser speicherte dann die überprüften Verkehrsdatensätze ab, eine automatische oder manuelle Löschung war offensichtlich nicht vorgesehen. Ein Whistleblower habe diese Informationen zur Verfügung gestellt, sagt Scheucher dem STANDARD.

Seine Kanzlei handle in dieser Causa unentgeltlich und ausschließlich im öffentlichen Interesse. A1 gab an, die interne Revision eingeschaltet zu haben. Man analysiere nun "unternehmensinterne Prozesse" und treffe, wenn notwendig, "erforderliche Maßnahmen". Die Vorwürfe werden ernst genommen, so das Unternehmen. Konkurrent "3" schloss derartige Praktiken im eigenen Unternehmen aus. T-Mobile beantwortete eine Anfrage nicht.

Unternehmen betroffen

Von der Causa sollen tausende Kunden bei A1-Mobil, A1-Festnetz, Bob und Red Bull Mobile betroffen sein. Neben Privatkunden befinden sich auch Anwaltskanzleien, Unternehmen und Politiker in den Datensätzen. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass Daten unter anderem bis zur Bezahlung der Rechnung zu speichern sind. Dann müssen sie binnen dreier Monate gelöscht werden.

Kommt es zu Rechnungsstreitigkeiten, ist eine längere Speicherung möglich. Diese soll "auf das unbedingt notwendige Minimum" beschränkt werden. Eine mehrjährige Speicherung nur aufgrund einer Kundenanfrage sei laut Scheucher "nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen". A1 hat am Donnerstag auf die Vorwürfe reagiert. Eine Sprecherin erklärte der APA, dass die beanstandeten Daten bereits aus allen operativen Systemen gelöscht, auf einen Datenträger übertragen und in einen Tresor gesperrt worden seien. "Wir bedauern die nicht fristgerechte Löschung dieser Daten außerordentlich", so die Sprecherin. Die Daten bewahre man für den Fall, dass sie im laufenden Verfahren notwendig sind, versperrt auf. (fsc, muz, 8.3.2018)