Wien – Das gerne im Verborgenen agierende Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) steht aufgrund von umstrittenen Hausdurchsuchungen nun selbst im Rampenlicht. Zu seinen Kernaufgaben zählen die Bekämpfung extremistischer und terroristischer Phänomene, von Spionage, des internationalen Waffenhandels, des Handels mit Kernmaterial und der organisierten Kriminalität.

Das BVT ist 2002 aus der Staatspolizei sowie einigen Sondereinheiten (EDOK und EBT – Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus) entstanden. Als polizeiliche Staatsschutzbehörden fungiert das BVT mit neun Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Das BVT ist Teil einer Sicherheitsbehörde und organisationsrechtlich in der Sektion II, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, des Bundesministeriums für Inneres (BMI) eingegliedert. Die LVT sind organisatorisch den jeweiligen Landespolizeidirektionen (LPD) zugehörig und somit auch Teil einer Sicherheitsbehörde.

Im Polizeilichen Staatsschutzgesetz definiert

Die Aufgaben des BVT sind im Polizeilichen Staatsschutzgesetz folgendermaßen definiert: "Der polizeiliche Staatsschutz dient dem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verpflichtungen, kritischer Infrastruktur und der Bevölkerung vor terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität, vor Gefährdungen durch Spionage, durch nachrichtendienstliche Tätigkeit und durch Proliferation sowie der Wahrnehmung zentraler Funktionen der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen."

Zu den Kernaufgaben des BVT zählen damit die Bekämpfung extremistischer und terroristischer Phänomene, von Spionage, des internationalen Waffenhandels, des Handels mit Kernmaterial und der organisierten Kriminalität in diesen Bereichen. Darüber hinaus obliegt dem BVT die Veranlassung und Koordination bzw. Umsetzung von Personen- und Objektschutzmaßnahmen, der Schutz von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderen Völkerrechtssubjekten. Das BVT erstellt jährlich den Verfassungsschutzbericht. (red, APA, 9.3.2018)