Erl – Die Tiroler Festspiele Erl wollen nach den jüngsten Vorwürfen für mehr Transparenz sorgen. Unter anderem soll die Gagenordnung im Internet veröffentlicht und eine Ombudsfrau als "Anlaufstelle für gegebenenfalls Betroffene" installiert werden, beschloss der Vorstand der Tiroler Festspiele Erl Privatstiftung (TFE). Die erhobenen Vorwürfe sah der Vorstand mittlerweile "allesamt widerlegt".

Die zuständigen Behörden, insbesondere die Tiroler Gebietskrankenkasse und die Finanzbehörden, hätten bestätigt, dass die Gebarung der TFE einwandfrei sei, hieß es in einer Aussendung am Sonntag. Die Festspiele sahen sich unter anderem mit Vorwürfen wegen Sozialdumping, Ausländerbeschäftigung, Steuerverkürzung und Arbeitszeitverletzung konfrontiert.

Auch der Vorwurf der Ausbeutung gehe "ins Leere". Die Gagen in Erl befänden sich im Vergleich zu anderen Veranstaltern im Mittelfeld. Dennoch werde die Gagenordnung der TFE künftig im Internet veröffentlicht, um für die Künstler von vornherein Klarheit zu schaffen, hieß es.

Im Zusammenhang mit den anonymen in dem Internet-Blog "dietiwag.org" erhobenen Anschuldigen gegen Intendant Gustav Kuhn verwies der Vorstand auf eine rechtskräftige einstweilige Verfügung des Landesgerichts, wonach diese mangels jeglichen Beweises vom Netz zu nehmen seien. Auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck hätte die Anzeigen zurückgelegt, da ein Anfangsverdacht nicht gegeben sei.

Dessen ungeachtet habe der Vorstand die Geschäftsführung beauftragt, "Rules of Conduct" (Verhaltensregeln, Anm.) zu erarbeiten und zu implementieren. Zudem soll eine Ombudsfrau bestellt werden, die die Einhaltung der Regeln überwachen, eine Hotline betreuen und eben als "Anlaufstelle für gegebenenfalls Betroffene" fungieren soll.

"Die Festspiele Erl sind ein kulturelles Aushängeschild Tirols", so der Vorstand. Durch die nun beschlossenen Maßnahmen soll "volle Transparenz und Offenheit" gewährleistet werden, damit "dieses renommierte Festival auch in Zukunft auf gewohnt hohem künstlerischen Niveau erfolgreich fortgeführt werden kann." (APA, 12.3.2018)