Bild nicht mehr verfügbar.

Als Arbeitgeberin ist die Nationalbank gerade mit etlichen Gerichtsprozessen eingedeckt. In einem geht es um Ansprüche des Exvizechefs, im anderen um die eines Exrevisors.

Foto: Reuters / Heinz-Peter Bader

Wien – Das Handelsgericht Wien wird demnächst entscheiden, ob sie dem früheren Vizegouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) Abfertigung, Bankpension und andere Bezüge auszahlen muss. Wolfgang Duchatczek war 2013 im Rahmen des sogenannten Schmiergeldskandals in der OeNB-Tochter Gelddruckerei zurückgetreten, im Strafverfahren wurde er freigesprochen.

Die OeNB vertritt die Rechtsansicht, dass Duchatczek (er war lange Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gelddruckerei) wegen seines Rücktritts keine Ansprüche mehr hat, Duchatczek klagte daraufhin zunächst einmal rund 430.000 Euro ein. Am 20. Februar fand am Handelsgericht Wien die letzte Verhandlung statt – nach Einvernahmen von Zeugen wie OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny, OeNB-Präsident Claus Raidl, Rechtsabteilungschef und anderen (Ex-)Notenbankern.

Kläger schluf Vergleich aus

Die Richterin wird das Urteil schriftlich verkünden – ganz so schlecht dürfte es für den Exnotenbanker nicht aussehen. Darauf deutet hin, dass die OeNB ihm ein (dem Vernehmen nach recht großzügiges) Vergleichsangebot unterbreitet hat – Einigung gab es aber keine, wie Duchatczeks Anwalt Herwig Hauser auf Anfrage bestätigt. Er sei "sehr optimistisch".

Der heute 68-jährige Exnotenbanker bezieht derzeit eine ASVG-Pension. Er vertritt die Ansicht, dass ihm gemäß seinem Vertrag eine Bankpension von seinem einstigen Gehalt als Bereichsleiter zusteht. Das betrug rund 247.000 Euro im Jahr brutto. Seine Notenbankpension betrüge 80 Prozent vom letzten Bruttomonatsgehalt, wobei es inzwischen bekanntermaßen gesetzliche Abschläge gibt.

"Renitenter Revisor"

In einem anderen langwierigen Rechtsstreit der OeNB ist ein Urteil noch nicht in Sicht – und zwar in jenem des früheren internen Revisors. Der ob seiner gelebten Berufsauffassung nicht sehr beliebte "renitente Revisor" hatte zunächst gegen seine Versetzung und wegen Mobbings geklagt, im vorigen März hat ihn die OeNB entlassen. Die Versetzungscausa hat er in erster Instanz gewonnen, in zweiter verloren – und nun ist noch der OGH am Zug.

Entlassen wurde der Techniker, weil er mit seinem "IT-Verhalten" die IT-Sicherheit gefährdet habe, sagt die OeNB. Er ficht den Schritt beim Arbeitsgericht Wien an. In der jüngsten Verhandlung Mitte Februar argumentierte der Anwalt des Klägers, Alois Obereder, die OeNB habe vom "IT-Verhalten" seines Mandanten mindestens ein Jahr lang gewusst. Hintergrund: Entlassungen müssen sofort bei Bekanntwerden des Entlassungsgrunds ausgesprochen werden.

Richter für Vergleich

Auch der Richter "geht tendenziell davon aus, dass die Dinge früher bekannt waren". Er schrieb zwar für Mai die nächste Verhandlung aus, redete Anwälten und Notenbankern aber ins Gewissen. Es sei die Frage, ob nicht ein Vergleich mit "relativ großzügiger finanzieller Abgeltung" durch die OeNB für den 52-Jährigen klug wäre. Immerhin könnte er dann anderswo arbeiten, "an einem Platz, wo Sie willkommen sind". (Renate Graber, 13.3.2018)