Feldkirch – Ein 39 Jahre alter afghanischer Staatsbürger ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch von dem Vorwurf freigesprochen worden, in seinem Heimatland für die radikalislamischen Taliban tätig gewesen zu sein. Laut Anklage soll der Mann von 2003 bis 2011 Waffen und Personen für die Terrororganisation transportiert und an einem Gefecht teilgenommen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Keine andere Wahl, als Taliban zu unterstützen

Für den Prozess gegen den in Vorarlberg lebenden Afghanen galten laut ORF Vorarlberg erhöhte Sicherheitsvorkehrungen am Landesgericht. Der 39-Jährige, der durch sein Asylansuchen in Vorarlberg ins Visier der Verfassungsschützer geraten war, zeigte sich zu Prozessbeginn geständig, Mitglied der Taliban gewesen zu sein. Er räumte auch ein, Transportfahrten gemacht zu haben und in eine kriegerische Kampfhandlung verwickelt gewesen zu ein. Allerdings gab er an, keine andere Wahl gehabt zu haben. Hätte er sich geweigert, wäre er erschossen worden. Seine Aussage bekräftigte der Angeklagte mit Beispielen aus seinem Dorf. So sei etwa ein Mann, der sich der Terrororganisation widersetzte, getötet und dann zur Abschreckung drei Tage auf der Straße liegen gelassen worden.

Die Richterin sah den Tatbestand der Zugehörigkeit zu der radikalislamischen Gruppierung zwar als erwiesen an, zog aber auch den Notstand des Mannes in Betracht. Der Druck und die Einschüchterung könnten so groß gewesen sein, dass der 39-Jährige sich nicht verweigern konnte, begründete sie den Freispruch. Ein Gutachten untermauerte zudem, dass zwangsweise Rekrutierungen bei den Taliban in Afghanistan an der Tagesordnung standen.

Auch der Staatsanwalt sprach von der Schwierigkeit nachzuweisen, ob und in welcher Form jemand eine terroristische Organisation unterstützt habe. Es gebe im Nahen und Fernen Osten viele solcher Gruppierungen. Welche davon terroristisch sei, könne ebenfalls nicht immer geklärt werden. (APA, 13.3.2018)