Schon bald entscheidet sich, ob die Opposition ihre Drohungen mit einem U-Ausschuss wahrmacht.

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Parlamentarismus-Experte Zögernitz: U-Ausschuss zur BVT-Affäre ist "schlagkräftige Rute im Fenster".

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Transparenzexperte Franz Fiedler: "Ein Minister, der sich im U-Ausschuss entschlägt oder erst gar nicht kommt, steht das politisch nicht durch!"

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Wien – Demnächst entscheidet sich, ob SPÖ, Neos und die Liste Pilz ihre Drohungen mit einem U-Ausschuss wahrmachen – und zwar wohl bald nach der von der Opposition begehrten Sondersitzung des Nationalrats zur Affäre rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung am Montag, bei der Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) für eine dringliche Anfrage herbeizitiert werden soll. Nach Kickls Auftritt am Dienstag, bei dem der Minister auch noch den bisher obersten Verfassungsschützer Peter Gridling für suspendiert erklärt hat, prangerten Rot, Pink und Weiß erneut Kickls "Vernebelungstaktik" sowie einen "Umbau mit dem Vorschlaghammer" an.

Fest steht, dass allein die SPÖ mit ihrer Mandatsstärke einen U-Ausschuss einrichten kann: Ein Viertel der Abgeordneten, im Detail 46, ist dafür nötig – und die SPÖ hat 52.

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) wird den Vorsitz in einem etwaigen U-Ausschuss jedenfalls nicht übernehmen, berichtet die Tageszeitung "Österreich" – um "keinerlei Spekulation" aufgrund seines zuvor ausgeführten Amtes als Innenminister "zuzulassen", würde er die Leitung an die Zweite Parlamentspräsidentin Doris Bures (SPÖ) übergeben. Sobotka wörtlich: "Das Parlament ist der Ort der Aufklärung. Um diese Transparenz auch nach außen zu leben, (...) habe ich Präsidentin Bures gebeten, den Vorsitz in einem allfälligem U-Ausschuss zu übernehmen."

Schlagkräftige Rute im Fenster

Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus, qualifiziert angesichts der aktuellen Vorkommnisse einen U-Ausschuss als "schlagkräftige Rute im Fenster". Damit ließen sich allfällige "Intrigen" im Innenministerium durchleuchten – der Fachmann gibt aber auch zu bedenken, dass aufgrund der Involvierung des Verfassungsschutzes gemäß Artikel 52a, Absatz 2 sowie Artikel 53, Absatz 3 des Bundesverfassungsgesetzes ein besonderer Quellenschutz für dessen Beamte zum Tragen kommen könnte – wenn die nationale Sicherheit, Menschenleben oder etwa Zeugenschutzprogramme gefährdet wären. Konkret bedeutet das für die Arbeit im U-Ausschuss, dass gewisse Akten nicht angefordert, Auskunftspersonen nicht geladen werden könnten.

Nichterscheinen ausgeschlossen

Transparenzexperte Franz Fiedler, früher selbst Oberstaatsanwalt, führt aber aus, an welche Informationen ein Untersuchungsgremium sehr wohl kommen könnte: Natürlich könnten sich die Beamten X und Y, gegen die ein Strafverfahren laufe, entschlagen – doch Aktenvermerke, Informationsflüsse, Weisungen im Innen- wie Justizressort rund um die umstrittene Razzia beim Verfassungsschutz könnten gut nachvollzogen werden. Ebenfalls nicht unerheblich: ob das Sicherstellen von Fällen im Extremismusreferat berechtigt war.

Der größte Trumpf der Opposition: Kickl selbst müsste bei mehrmaliger Ladung Rede und Antwort stehen. Fiedler: "Ein Minister, der sich entschlägt oder erst gar nicht kommen würde, steht das politisch nicht durch!" (Nina Weißensteiner, 14.3.2018)