Vorwürfe gegen Ex-Holdingchef Springer wurden fallengelassen.

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Wien – Seit fast vier Jahren beschäftigen sich Politik, Medien und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit der Aufarbeitung des Finanzskandals am Wiener Burgtheater. Anfang Dezember wurde bekannt, dass ein großer Teil der strafrechtlich relevanten Ermittlungen gegen die ehemalige kaufmännische Direktorin Silvia Stantejsky, gegen Ex-Bundestheater-Holding-Chef Georg Springer und den früheren Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann eingestellt wurde. Übrig blieb im Falle Stantejskys, für die die Unschuldsvermutung gilt, der Vorwurf Untreue und Bilanzfälschung. Gegen alle drei wurde auch noch wegen "grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen" ermittelt.

Wie die WKStA dem STANDARD bestätigte, fällt dieser Punkt nun für alle Beschuldigten weg. Was bleibt, sind die übrigen Vorwürfe gegen Stantejsky sowie ein Finanzstrafverfahren. Darin geht es um eine Selbstanzeige, die das Burgtheater Anfang 2014 beim Finanzamt erstattet hat, um die durch die Prüfungen der Gebarung ans Licht gekommene Steuerschuld zu begleichen. Geführt werden in der Anzeige insgesamt elf Personen, darunter Silvia Stantejsky, ihr Vorgänger Thomas Drozda sowie "vorsorglich" die ehemaligen künstlerischen Burg-Geschäftsführer Matthias Hartmann und Klaus Bachler.

Hartmann und das Burgtheater dürften sich abseits dessen in einem bis zum Abschluss der Ermittlungen durch die WKStA ruhend gestellten Zivilprozess am Arbeitsgericht wiederbegegnen. Dabei geht es um die juristische Klärung der Frage, ob die fristlose Entlassung Hartmanns Anfang 2014 rechtens gewesen ist. (stew, 14.3.2018)