Wien – Die Ankündigung der Regierung, dass eine Namens-Gedenkmauer für die in der NS-Zeit ermordeten Jüdinnen und Juden aus Österreich errichtet werden soll, ist bei näherer Betrachtung eine noch sehr vage Geschichte. Das Projekt ist kein Regierungsvorhaben, sondern die Initiative eines privaten Vereins, der von der Regierung unterstützt wird.

Die Regierung hat im Ministerrat am Mittwoch bekundet, dass sie das Projekt unterstützt. Sehr konkret ist das aber noch nicht, denn es gibt noch keine Finanzierung. Die Vorstellung ist, dass der Bund und die Stadt Wien das Projekt mit jeweils zwei Mio. Euro finanzieren, heißt es aus Regierungskreisen. Organisiert werden soll das vom Verein Gedenkstätte Namensmauern, die Federführung liegt beim Überlebenden Kurt Y. Tutter. Als Ort wird der Schmerlingplatz zwischen Parlament und Justizpalast genannt, für den nicht der Bund, sondern die Stadt Wien zuständig ist.

Projekt des Bundes

Im Büro des zuständigen Kulturstadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) wurde betont, dass man das Mahnmal für sinnvoll erachte und man es unterstütze. Man reihe sich hier gerne in die Reihe der anderen Bundesländer ein, erklärte eine Sprecherin auf APA-Anfrage. Prinzipiell betrachtet man im Rathaus das Vorhaben als ein Projekt des Bundes, auch weil dort aller ermordeten österreichischen Juden gedacht werden solle, wie es hieß. Verwiesen wurde auch darauf, dass Wien bereits eigene Denk- und Mahnmale initiiert habe.

"Wir halten das Projekt für gut und stehen hinter der Idee", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Es sprach von "positiven Signalen" aus der Stadt Wien. Er gehe davon aus, "dass wir und die Stadt Wien gemeinsam den Verein unterstützen werden. Die Kosten werden getragen werden, in welchem Verhältnis, wird sich zeigen."

Erwerb von Staatsbürgerschaften

Anlässlich des heurigen Gedenkjahres plant die Regierung zudem, den Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Im Jahr 1993 wurde im österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung für Vertriebene erleichtert. Seither können Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus Österreich geflohen sind, die Staatsbürgerschaft durch Anzeige wieder erwerben. Weder ein inländischer Wohnsitz, noch der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind in diesen Fällen erforderlich.

Die bestehenden Bestimmungen nehmen jedoch nur Bezug auf Vertriebene selbst. Für ihre Nachkommen war bisher kein besonderer Erwerbstatbestand für die österreichische Staatsbürgerschaft vorgesehen. "Als ein weiterer, wenngleich später Schritt der Wiedergutmachung soll daher nunmehr eine Regelung geschaffen werden, die auch den Nachkommen von Vertriebenen des Nationalsozialismus den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit ermöglicht", heißt es im Ministerratsvortrag.

Strache: "Verpflichtung und Mahnung"

Ein Gesetz gibt es noch nicht, die Regierung will das Vorhaben bis Ende des Jahres umsetzen, kündigte Kurz an. Viele Vertriebene seien nach dem Krieg nicht zurückgekommen. "Sie waren meistens nicht willkommen." Das wolle man nun wiedergutmachen, so der Kanzler, der in Gesprächen mit Überlebenden "positive Signale" dafür bekommen habe.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sprach davon, dass die Erinnerung an die NS-Verbrechen "Verpflichtung und Mahnung, dass so etwa nicht wieder passieren darf", sei. "Wir dürfen nie vergessen, was unseren Mitbürgern passiert ist. Deswegen war es uns ein Anliegen, den Nachkommen die Staatsbürgerschaft anzubieten." (APA, 14.3.2018)