Kiew – Das Kiewer Verwaltungsgericht wird sich am 20. März mit einem Rechtsmittel des österreichischen Ex-Judokas Peter Seisenbacher beschäftigen, das jener am 26. Februar gegen eine bisher unbekannte Anordnung der Migrationsbehörde eingelegt hat. Dies folgt aus einem am Mittwoch veröffentlichten Gerichtsbeschluss. Indizien deuten darauf hin, dass die Behörde einen Asylantrag Seisenbachers abgelehnt hat.
Laut dem Gerichtsbeschluss hat Seisenbacher Rechtsmittel gegen die ukrainische Migrationsbehörde sowie deren Dienststelle in der Kiewer Region eingelegt und verlangt eine Anordnung vom 18. Jänner 2018 als rechtswidrig aufheben zu lassen. Weitere Details zur beeinspruchten Anordnung fehlen im veröffentlichten Beschluss, der zuständige Richter beurteilte am 28. Februar vor allem die formale Korrektheit des Antrags und legte einen Termin für eine vorbereitende Verhandlung zur Causa mit 20. März fest.
Politisches Asyl
Dass Seisenbacher vor dem Kiewer Gericht gegen eine "Anordnung" vorgeht, kann jedoch als Indiz dafür gelten, dass der von österreichischen Behörden gesuchte Ex-Sportler in der Ukraine um politisches Asyl angesucht hat und dieser Antrag nun im Jänner nicht rechtskräftig abgelehnt worden ist. Denn "Anordnungen" sind laut Paragraf 8 des ukrainischen Asylrechts jene rechtliche Form, mit der ein Asylstatus gewährt oder abgelehnt wird.
Fest steht, dass Seisenbachers ukrainischer Anwalt Sergej Koschelnik nach einigen gescheiterten Versuchen zuletzt verzichtet hat, gegen eine im Oktober von der Migrationsbehörde verordnete Verpflichtung zur Ausreise weiter vorzugehen. Die Migrationsbehörde ihrerseits unterließ einen gerichtlichen Antrag auf Zwangsdeportation. Hätte der Österreicher keinen Asylantrag gestellt, wäre ein solcher Antrag seit Monaten eigentlich möglich gewesen.
Auslieferung beantragt
Anwalt Koschelnik wollte am Mittwoch mit dem Verweis, dass der Anruf ungelegen käme, keine Fragen der APA beantworten und reagierte in Folge auf keine weiteren Anrufe. Eine APA-Anfrage an die ukrainische Asylbehörde zum Status des Österreichers blieb seit vergangener Woche ebenso unbeantwortet.
Die österreichische Justiz hatte sich im vergangenen Jahr um eine Auslieferung Seisenbachers aus der Ukraine bemüht. Das ukrainische Justizministerium lehnte jedoch im vergangenen Oktober wegen der ukrainischen Verjährung der in Österreich inkriminierten Sexualdelikte mit Minderjährigen dieses Begehren aus Wien ab. Gleichzeitig wurde Vertretern der österreichischen Botschaft in Kiew ermöglicht, zwei österreichische Reisepässe Seisenbachers zu entwerten. Der Ex-Judoka, für den die Unschuldsvermutung gilt, verfügte daher nach den letzten Informationen über keine gültigen Reisedokumente und er könnte nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen, wo ihm am Landesgericht Wien ein Prozess gemacht werden soll. (APA, 14.3.2018)