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A1-Managern drohen maximal 218 Euro Strafe, heißt es

Foto: Reuters/Foeger

In der Causa rund um nicht-gelöschte Kundendaten muss sich Telekomkonzern A1 offenbar keine großen Sorgen machen. Dem zuständigen Manager droht eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von maximal 218 Euro, erklärt der Anwalt Axel Anderl gegenüber Heise. Jener Whistleblower, der die illegale Datenspeicherung aufdeckte, könnte hingegen mit dem hundertfachen Betrag belegt werden. Anderl bezeichnet die Strafe für Verstöße gegen die Löschpflicht daher als "zahnlos".

Jahrelang Kundendaten gespeichert

Ein Whistleblower hatte sich vor einigen Wochen an den Anwalt Ewald Scheucher gewandt und ihm Material über nicht-gelöschte Kundeninformationen bei A1 zur Verfügung gestellt. Auch der "Kurier" hatte offenbar Teile der Datenbank einsehen können. Es ging dabei um Kunden, die mit A1 in Kontakt standen, etwa bei der Service-Hotline angerufen haben. Deren Daten wurden dann archiviert, teils bis zu vier Jahre länger als erlaubt.

A1 "bedauert" Nicht-Löschung

A1 hatte auf die Vorwürfe rasch reagiert und Daten "aus allen operativen Systemen gelöscht" und in einem Tresor verwahrt. Eine Sprecherin bedauerte "die nicht fristgerechte Löschung dieser Daten außerordentlich". Ab Mai gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung, dann können Strafen für derartige Vergehen saftiger ausfallen. Dann können bis zu 20 Millionen Euro Geldstrafe verhängt werden. (red, 15.3.2018)