Wien – Die teils gemeinsame Wahlberichterstattung von ATV und Puls 4 zur Nationalratswahl 2017 ist nach Ansicht der Wettbewerbshüter kein Verstoß gegen die Auflagen, die den Sendern im Frühjahr 2017 nach der Übernahme von ATV durch den deutschen ProSiebenSat1Puls4-Konzern auferlegt wurden, heißt es von Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde auf STANDARD-Anfrage: "Die Behörde ist zu dem Schluss gekommen, dass die gemeinsame Elefantenrunde die Auflagen nicht verletzt."
Grund für die Prüfung war die Kooperation von Puls 4, ATV, Servus TV und Schau TV. Die Privatsender baten am Wahlsonntag im Verbund zur gemeinsamen Runde der Spitzenkandidaten um 20.15 Uhr und stachen damit den ORF aus, der seine "Elefantenrunde" erst im Anschluss zeigen konnte.
Eine Bedingung für den Sanktus der Wettbewerbshüter zum Verkauf von ATV an ProSiebenSat1Puls4 war die redaktionelle Eigenständigkeit der beiden Privatsender, gerade im Nachrichtenbereich und im Sinne der Pluralität. Die genauen Auflagen finden Sie hier (pdf).
Im Vorfeld der gemeinsamen Wahlberichterstattung zeigte sich – wie berichtet – etwa die Medienbehörde KommAustria skeptisch, dass die Sendung den Auflagen entspreche. Im Gegensatz zur Bundeswettbewerbsbehörde und zum Kartellamt, die bei der Prüfung federführend waren. (omark, 15.3.2018)