Klagenfurt – Ein 33-jähriger Kärntner hat sich am Freitag wegen Abgabenhinterziehung, Untreue, gewerbsmäßig schweren Betrugs und Urkundenfälschung verantworten müssen. Der Mann hatte unter anderem ein Schlagerkonzert organisiert, das aber floppte, etliche Lieferanten blieben auf ihren Forderungen sitzen. Die Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt wurde vertagt.

Kein Know-how, aber große Pläne – so könnte man das zusammenfassen, was der 33-Jährige bei der Organisation eines Schlagerkonzertes vor zwei Jahren an den Tag gelegt hatte. "Der Angeklagte war auf der Suche nach einem Einkommen", sagte Staatsanwältin Daniela Zupanc in ihrem Anklagevortrag. So habe er als Präsident eines Oberkärntner Vereins ein Schlagerkonzert auf die Beine stellen wollen – mit recht bekannten Vertretern der Szene. Doch das Konzert floppte: Statt der erwarteten 2.500 Zuschauer kamen rund 1.200, von denen aber überhaupt nur etwa 500 zahlende Gäste waren.

"Weil ich ein Vollidiot war"

Neben den Lieferanten, die um mehrere 10.000 Euro umfielen, lieh sich der Angeklagte auch noch 30.000 Euro von Bekannten aus. "Er hat außerdem laufend Sponsorengelder bekommen, diese Gelder hat er eingesteckt. Außerdem hat er sich auch von Vereinskonten bedient", so Zupanc, die dem Mann deshalb gewerbsmäßig schweren Betrug vorwirft.

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Die ganze Sache sei kein Betrug gewesen, vielmehr sei er ein "unternehmerisches Risiko" eingegangen. Als er bemerkt hatte, dass ihm die Veranstaltung eines solchen Konzertes über den Kopf wächst, hatte er sich an einen Manager gewandt, der fortan so gut wie alles erledigt habe.

Dementsprechend oft fiel auch der Name dieses Managers in der Verhandlung. "Wie wurde entschieden, welche Maßnahmen in Sachen Marketing getätigt werden?", wollte Richter Oliver Kriz wissen, der dem Schöffensenat vorsaß. "Das müssen Sie den Manager fragen", antwortete der Angeklagte. "Wer hat sich um die Bühne gekümmert?", bohrte Kriz weiter nach. "Das müssen Sie den Manager fragen. Ich kenne ja niemanden in dem Geschäft, ich habe ja nicht einmal gewusst, wo ich so eine Bühne überhaupt herbekomme", sagte der 33-Jährige. "Ja und wieso veranstalten Sie dann überhaupt so was?", fragte Kriz und bekam die Antwort: "Weil ich ein Vollidiot war! Wenn ich das gewusst hätte, dass nur so wenig Zuschauer kommen, hätte ich das nie angegriffen."

Drei Delikte als "Nebenbaustellen"

Trotzdem blieb der 33-Jährige bei seiner Verantwortung: Der Manager habe die meiste Organisationsarbeit übernommen, er selbst habe als Vertreter des veranstaltenden Vereins lediglich die Verträge unterzeichnet, die er ihm vorgelegt habe. Trotzdem würden den hohen Summen, die noch offen sind, Einzahlungen in Höhe von mehreren 10.000 Euro gegenüberstehen. Der Haken dabei: Die Belege dafür seien bei seiner Frau in Kanada, und es sei bisher noch nicht möglich gewesen, sie dem Gericht vorzulegen.

Als "Nebenbaustellen" in dem Prozess blieben noch drei weitere Delikte, zu denen der Mann allerdings voll geständig war. Einerseits die Abgabenhinterziehung: Der Mann hatte vor Jahren mittels Scheinrechnungen unberechtigt mehr als eine Million Euro aus seiner Firma gezogen. Deshalb stand er auch bereits vor Gericht – am Freitag drehte es sich darum, dass diese Einkünfte, obwohl rechtswidrig erlangt, auch zu versteuern gewesen wären. Ein Schaden von 436.000 Euro sei so entstanden, rechnete Zupanc vor. Dafür wurde der 33-Jährige am Freitag – nicht rechtskräftig – zu einer Geldstrafe von 130.000 Euro verurteilt.

Im April geht es weiter

Ein vergleichsweise kleineres Delikt war dagegen eine Urkundenfälschung, wofür der Mann drei Monate unbedingte Haft ausfasste. Und weiters stand eine Untreuehandlung zu Buche: 2014 hatte der Mann eine Wohnung vermietet, die ihm nicht gehörte und nicht nur die Miete einkassiert, sondern einer Bewohnerin auch 4.000 Euro Kaution abgeknöpft. Zu diesem Faktum stand ein Urteil noch aus, ebenso wie zu dem Betrugsvorwurf rund um das Schlagerkonzert. Die Verhandlung soll im April mit Zeugeneinvernahmen fortgeführt werden, für Mai ist dann die Erörterung eines Gutachtens geplant. (APA, 16.3.2018)