Wien – Weil sie bei einer Geisterbeschwörung im September 2017 die Marx-Halle in Wien-Landstraße in Brand gesteckt hatten, ist ein Pärchen am Dienstag am Bezirksgericht Innere Stadt zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Schwerwiegender als die neun Monate für den 20-Jährigen und die sieben für seine Freundin dürfte allerdings der Millionenschaden sein, für den sie haftbar sind.

Das Urteil von Richter Dietmar Koller wegen fahrlässiger Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist noch nicht rechtskräftig, da die jungen Leute ohne Rechtsvertretung erschienen waren. Das gibt ihnen die Möglichkeit, innerhalb von drei Tagen die Strafe doch nicht anzunehmen. Zudem gab Staatsanwalt Bernhard Mascha keine Erklärung ab.

Mit Fackeln gegen Geister

Das Pärchen war am 10. September auf die Idee gekommen, eine Geisterbeschwörung durchzuführen. Da der Wind ihre Teelichter, die laut Internetanleitung dafür notwendig waren, im Park immer wieder ausblies, drangen sie in die nicht verschlossene Marx-Halle ein. Dort gefundene Fackeln wurden in eine Couch gebohrt, fielen jedoch während des (nicht funktionierenden) Rituals um und entfesselten eine Feuersbrunst. Ein Globetrotter, der mit seinem Wohnwagen dort nächtigte, wachte glücklicherweise auf und brachte sich in Sicherheit. Da war das Pärchen bereits geflüchtet, hatte aber noch die Feuerwehr alarmiert, wodurch es auch ausgeforscht werden konnte.

Die jungen Leute hatten bei der Verhandlung sichtlich Schwierigkeiten, die Tragweite ihres Handels einzuschätzen. Da beide frank und frei die Forderungen der Privatbeteiligtenvertreter annehmen wollten, meinte der Richter: "Ich glaube, dass das Ihre Vorstellungen übertrifft, sonst würden sie nicht so entspannt da sitzen." Er verwies deren Ansprüche auf den Zivilrechtsweg – immerhin rund fünf Millionen Euro. (APA, 20.3.2018)