Wien/Bregenz – Gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) eine Geldstrafe von 414.000 Euro verhängt – unter anderem wegen mangelhafter Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers von Hochrisikokunden und der Nichterstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die Hypo hat bereits angekündigt, Beschwerde einzulegen.

Insgesamt verhängte die FMA die Sanktion gegen die Hypo "wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung", wie es auf der Homepage der Behörde heißt. Die Geldstrafe ist vergleichsweise niedrig, gemessen am Geschäftsvolumen wird der höchstmögliche Strafrahmen nur zu rund drei Prozent ausgeschöpft.

Prüfung vor Ort bei Hypo

Dem Verstoß gegen die Pflicht zur Erstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung kam die FMA im Zuge einer Vor-Ort-Prüfung bei der Hypo Vorarlberg auf die Spur, die Sonderprüfung durch die Aufsicht war im April 2016 bekannt geworden. Konkret vermisste die FMA die Verdachtsmeldung der Hypo im Zusammenhang mit einer später eingestellten Geschäftsbeziehung zum russischen Milliardär Guennadi Timtchenko (auch: Gennadi Timtschenko) und nahm die Meldung beim Bundeskriminalamt selbst vor.

In den "Panama-Papers" waren sowohl der russische Geschäftsmann als auch die Bank genannt worden. Nach Bekanntwerden der Offshore-Geschäfte nahm Hypo-Vorarlberg-Chef Michael Grahammer seinen Hut, betonte dabei aber weiter die Rechtmäßigkeit der Geschäfte der Bank. Ihm folgte Anfang 2017 Michael Haller nach. Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen Geldwäsche-Verdachts wurde später übrigens eingestellt.

"Systemischer Einsatz von Dritten"

Der dritte Vorwurf der FMA gegen die Hypo – neben mangelhafter Eigentümer-Prüfung eines Hochrisikokunden und Nichterstattung einer Geldwäsche Verdachtsmeldung – bezieht sich auf den "systematischen Einsatz von Dritten, welche eine gleichwertige Erfüllung eigener Pflichten bezweifeln lassen", wie auf der Homepage der Finanzaufsicht zu lesen ist. Damit ist ein liechtensteinischer Treuhänder gemeint, dessen Geldwäsche-Prüfungen offenbar unreflektiert übernommen wurden. Diese beanstandeten systematischen Schwächen soll die Hypo Vorarlberg mittlerweile behoben haben.

Hypo legt Beschwerde ein

Die Hypo Vorarlberg wird gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Beschwerde einlegen. Die Vorstände seien weiter überzeugt, dass sich die Bank bei ihren Geschäften strikt an die jeweils geltende Gesetzeslage gehalten habe, hieß es in einer Reaktion aus dem Geldhaus. Die von der Bank vorgebrachten Argumente seien von der FMA nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Seitens der Hypo Vorarlberg wurde betont, dass alle im Straferkenntnis der FMA angeführten Kundenbeziehungen bereits beendet worden seien. Zudem habe man die Geschäftstätigkeit mit Offshore-Kunden in den vergangenen zwei Jahren deutlich eingeschränkt. Als Beleg dafür führte die Bank die Auflösung der Kundenstelle "CEE Desk" in Wien an.

"Keine Beziehungen mit Offshore-Gesellschaften"

Für das künftige Geschäft gebe es einen Kriteriendialog, "nach dem keine Geschäftsbeziehungen mehr mit klassischen Offshore-Gesellschaften eingegangen werden", so die Vorstände Michel Haller (Vorsitzender), Johannes Hefel und Wilfried Amann.

"Sehr überrascht" zeigte sich die Hypo Vorarlberg darüber, dass das am 14. März im Haus eingelangte Straferkenntnis veröffentlicht wurde, obwohl es nicht rechtskräftig ist. Zudem handle es sich bei den angeführten Vorwürfen aus Sicht der Bank ausschließlich um offene Rechtsfragen, zu denen noch keine höchstgerichtliche Judikatur vorliege. "Daher werden die Höchstgerichte darüber zu urteilen haben, wer recht hat", so die Vorstände. (APA, 21.3.2018)