Magazine im Abo: Konsumentschützer gegen "Österreich".

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Wien – Die Mediengruppe Österreich darf Abonnenten keine Magazine in Rechnung stellen, die sie unaufgefordert erhalten haben. Denn diese Vorgehensweise verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Das entschied auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts Wien. Wolfgang Fellners Mediengruppe wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) nach Beschwerde eines Kunden geklagt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf STANDARD-Anfrage erklärte "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer, dass die Mediengruppe eine Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) erheben werde.

Abonnenten der Zeitung "Österreich" hatten – wie berichtet – unaufgefordert andere Zeitschriften des Verlags (etwa "ReiseLust" und "NaturLust") im Test-Abonnement erhalten. Im ersten Monat waren die Zeitschriften noch gratis, danach kosteten sie vier Euro pro Monat. Wer das Abo nicht in Anspruch nehmen wollte, sollte es abbestellen, schrieb der Verlag den Kunden. Zum Beispiel telefonisch, per Mail oder per Fax.

"Bestehenden Abonnenten zunächst kostenlose Druckwerke zuzusenden und anzukündigen – sollte der Abonnent nicht widersprechen – dass diese in Zukunft zu bezahlen wären, führe die Kunden in eine Zwangslage und setze sie unter Handlungsdruck", informiert der VKI über das Urteil in einer Aussendung. Das sei eine aggressive Geschäftspraktik, die nicht zulässig sei.

Die Mediengruppe Österreich hatte vor dem Handelsgericht argumentiert, dass es sich beim Abonnenten nicht um einen Verbraucher, sondern um einen Unternehmer handle, weil er eine Website mit Werbeeinschaltungen und .com-Domain besitze. Das Gericht wies diese Argumentation zurück. (red, 21.3.2018)