Jeannée vs. Fellner.

Fotos: Faksimile Kronen Zeitung/APA

In der "Kronen Zeitung" am 14. März 2018.

Foto: Faksimile/Kronen Zeitung

Wien – Teilerfolg für "Österreich"-Chef Wolfgang Fellner im wechselseitigen Klagsreigen gegen die "Kronen Zeitung" und ihren Kolumnisten Michael Jeannée: Fellner hat eine Bildnisschutzklage auf Unterlassung, Urteilsveröffentlichung und Schadenersatz in der Höhe von 10.000 Euro gewonnen, erklärt "Österreich"-Anwalt Peter Zöchbauer auf STANDARD-Anfrage. Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien ist nicht rechtskräftig.

"Krone"-Kolumnist Jeannée hatte Fellner im Juni 2017 vorgeworfen, auf der "Österreich"-Titelseite zum Tod von Ex-Vizekanzler Alois Mock einen "Gag" auf Kosten des Verstorbenen geliefert zu haben. Die Zeitung hatte getitelt: "Mock: Bewegender Parkinson-Tod". Die Krankheit geht mit motorischen Störungen einher. Der Titel gehöre "mit zum Widerwärtigsten, was Sie als Herausgeber und Chefredakteur zu verantworten haben", schrieb Jeannée. Der Konter ließ nicht lange auf sich warten. Unter dem Titel "Die dreckigen Fantasien des Michael Jeannée" und gezeichnet mit "Die Redaktion von 'Österreich'" wurde vor allem auf Jeannées unterstellten Alkoholkonsum während des Schreibens Bezug genommen.

Die Folge sind wechselseitige Klagen. Zwei davon verlor jetzt die "Kronen Zeitung", eine davon ist laut "Österreich"-Anwalt Zöchbauer rechtskräftig.

Nicht rechtskräftig

In ihrer Ausgabe am Donnerstag musste die "Krone" den Urteilsspruch des Oberlandesgerichts veröffentlichen, wonach sie es zu unterlassen hat, im Bildbegleittext zu behaupten und/oder zu verbreiten, dass die "klagende Partei im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Tod von Alois Mock Widerwärtiges und/oder abartige Gags publiziere, dabei fett lächle und/oder sich fett lächelnd auf die Schulter klopfe, und ein 'Schuft' sei, der aus der Stadt Wien verwiesen werden möge und/oder wenn im Bildbegleittext sinngleiche Äußerungen behauptet und/oder verbreitet habe." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Anderes Verfahren laut "Österreich" bereits rechtskräftig

Ein Entschädigungsverfahren gegen die "Kronen Zeitung" habe Fellner bereits rechtskräftig gewonnen, sagt sein Anwalt Zöchbauer. Die Urteilsveröffentlichung erfolgte in der "Krone" vom 14. März (siehe Faksimile). Somit stehe rechtskräftig fest, dass Jeannées Artikel in der "Krone" vom 4. Juni 2017 unwahr und ehrenbeleidigend gewesen sei, so Zöchbauer.

DER STANDARD hat sich auch bei der Kanzlei Gheneff Rami Sommer nach dem Verfahrensstand erkundigt, sie vertritt die "Kronen Zeitung". Eine Antwort ist noch ausständig. Fortsetzung folgt jedenfalls: Bereits am kommenden Montag wird über den Entschädigungsantrag von Michael Jeannée verhandelt. (omark, 22.3.2018)