Wien – Die Einrichtung eines Exzellenzprogramms für mehr Kooperation und Wettbewerb in der Grundlagen- und Spitzenforschung im Umfang von einer Milliarde Euro empfiehlt der Forschungsrat (RFT). Österreich müsse seine Investitionen in die Spitzenforschung steigern "und damit einen erfolgreichen Wissenschaftsstandort schaffen, um die Innovationsdynamik deutlich zu erhöhen", so RFT-Chef Hannes Androsch.

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung empfiehlt diese "dringend erforderlichen, frischen Mittel" über acht Jahre gesichert zur Verfügung zu stellen. Damit soll der "notwendige Ausbau" von im Wettbewerb vergebenen Fördergeldern im Bereich der Grundlagenforschung vorangetrieben werden. So könne gewährleistet werden, dass der Wissenschaftsstandort "für die besten Köpfe" attraktiver werde, heißt es in der Empfehlung.

Im Detail

Die Ausarbeitung des Programmes würde demnach dem Wissenschaftsfonds FWF unter Einbindung anderer Akteure im Wissenschafts- und Wirtschaftssystem obliegen. In erster Linie sollte man das Ziel der Förderung des Forschernachwuchses verfolgen: In 200 "Karrierestellen" müssten demnach 300 Mio. Euro über acht Jahre hinweg investiert werden. 400 Mio. Euro sollten für "exzellente Laborstrukturen", den Aufbau "offener Forschungsverbünde" und Maßnahmen zum Transfer von Erkenntnissen aus der Forschung in Richtung Wirtschaft bereitstehen. In Forschungsinfrastruktur, die von mehreren Institutionen genutzt werden kann, sollten 300 Mio. Euro fließen.

Neben dieser Exzellenzinitiative hat der Rat für Forschung und Technologieentwicklung in seiner heutigen Sitzung die Einrichtung einer österreichweiten Forschungsförderungsdatenbank und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für innovative Unternehmensgründungen empfohlen. Die Datenbank soll eine transparent nachvollziehbare Dokumentation der gesamte Forschungsförderung des Bundes und der Länder gewährleisten. Zur Ankurbelung der in Österreich seit jeher unverändert geringen Start-up-Dynamik sollte etwa der Gründungsprozess vereinfacht sowie Mitarbeiterbeteiligungen und Investments von Eigenkapitalgebern erleichtert werden. (APA, red, 22. 3. 2018)