So war das beim letzten Wiener Derby.

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Wien – Das Bundesliga-Protestkomitee hat am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil gegen Rapid aufgrund der Vorfälle beim Wiener Derby vom 4. Februar bestätigt. Damit sind die Geldstrafe von 100.000 Euro und die Sektorensperre bei zwei Meisterschaftsspielen (eines bedingt auf zwölf Monate) verbandsintern rechtskräftig. Rapid hielt sich einen Einspruch offen.

Die Sektorensperre betrifft den gesamten Block West samt angrenzender Teile der Allianz- und der Haupttribüne (Blöcke 13 bis 20) sowie einen Großteil der Nordtribüne (1 bis 5 und 8). Sie wird laut Bundesliga im Heimspiel gegen St. Pölten am 7. April wirksam. Die bedingte Strafe kann widerrufen werden, sofern in den kommenden zwölf Monaten bei einem Meisterschaftsspiel von Rapid – egal ob zu Hause oder auswärts – ähnlich gelagerte Vorfälle passieren.

Mit der Entscheidung ist das verbandsinterne Verfahren abgeschlossen. Rapid kann nach Zustellung der Beschlussausfertigung innerhalb von vier Wochen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht einbringen. Die Sektorensperre gegen St. Pölten wird gemäß Liga dadurch aber nicht aufgeschoben.

Bedauern bei Rapid

Rapids Wirtschaftsgeschäftsführer Christoph Peschek nahm die Entscheidung "mit Bedauern" zur Kenntnis. "Wir vertreten weiterhin die Meinung, dass die Strafe unverhältnismäßig hoch ausgefallen ist. Vergleichbare Strafen für andere europäische Vereine mit signifikant besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind deutlich niedriger. Ebenso halten wir Kollektivstrafen für kein probates Mittel", sagte Peschek. Man werde in den kommenden Tagen entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Im 325. Derby gegen die Austria hatten Rapid-Anhänger schon in der Anfangsphase Genstände aufs Feld geworfen und dabei auch Austria-Mittelfeldspieler Raphael Holzhauser getroffen. Nach neuerlichen Würfen wurde die Partie für rund zehn Minuten unterbrochen, in Folge aber fertig gespielt. Rapid sprach danach 15 Hausverbote aus, vier davon wurden wegen Verwechslungen inzwischen wieder zurückgenommen. (APA, 22.3.2018)