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Wien – Am Freitag dürfte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz seine "Organisationsanweisung" ausgeben, mit der er die TV-Information aufteilt und mit Channel-Managern für ORF 1 und ORF 2 die bisherige Fernsehdirektorin Kathrin Zechner zur Programmdirektorin entmachtet. Die dem STANDARD vorliegende Version der Organisationsanweisung ist mit 23. März 2018 datiert – Sie finden sie unten komplett im Wortlaut.

Für kommende Woche hat Wrabetz am Donnerstag die Ausschreibung von Channel-Managern, Channel-Chefredakteuren und Channel-Programmplanern für die beiden Hauptprogramme des ORF-Fernsehens angekündigt. Er teilt die TV-Information auf die Kanäle auf – ORF 2 erhält den Großteil und auch koordinierende Kompetenz – und streicht damit den Job des bisherigen TV-Chefredakteurs Fritz Dittlbacher.

Eher unüblich im ORF: Der ORF-General hat angekündigt, die Organisationsanweisung trotz Ablehnung des Betriebsrats in Kraft zu setzen.

Die Macht der Channel-Manager und ihrer Chefredakteure

Die Channel-Manager sind zuständig für das Programm und die Ausrichtung der Kanäle. Sie haben fachliche Verantwortung und vor allem das Budget für ihren Kanal. Sie bestimmen dessen Info-Profil und legen Info-Sendungen fest "in Abstimmung mit GD" – also dem ORF-General. Sie vergeben Programmaufträge an Abteilungen der Programmdirektion und die Landesstudios. Sie sind auch zuständig für das "Personalmanagement des zugeteilten Personals". Und sie entwickeln mit der zuständigen Hauptabteilung der Programmdirektion neue Formate.

Bei Dissens zwischen den Channel-Managern von ORF 1 und ORF 2 entscheidet "in programmlichen Fragen" die Programmdirektorin und in "Informationsangelegenheiten" der Generaldirektor des ORF.

Die Channel-Manager unterstehen disziplinär dem Generaldirektor, die Chefredakteure ihrem Channel-Manager. Den Channel-Chefredakteuren sind die ihnen zugeordneten Mitarbeiter, Ressort- und Redaktionsleiter disziplinär und fachlich unterstellt.

Fachlich sind die Chefredakteure der Channels "im Rahmen der journalistischen Unabhängigkeit weisungsfrei, darüber hinaus fachlich" dem Channel-Manager "unterstellt".

Den Channel-Managern ordnet der General per Anweisung nun jeweils eine Info-Hauptabteilung samt Chefredakteur/-in und einen Programmplaner zu. Die Info-Hauptabteilungen produzieren die aktuellen Info-Programme ihrer Kanäle (Magazine, Kultur, Sport, Religion und Wissenschaft bleiben Hauptabteilungen der Programmdirektorin).

Die Info-Hauptabteilung von ORF 2 ist auch dezidiert für "Breaking News" (in ORF 2) zuständig, sie entscheidet bei Dissens zwischen ORF 1 und ORF 2 über tagesaktuelle Ressourcen- und Dispositionsfragen, sie liefert auch ORF 1 Agenturmaterial zu und koordiniert die Abwicklung von Info-Sendungen in beiden Kanälen. Ihr Wetter-Ressort bereitet auch für andere Kanäle auf und koordiniert. Auch die Facebook-Präsenz der "ZiB" und die "ZiB 100" werden der ORF-2-Info zugeordnet.

Die Channel-Chefredakteure verantworten Inhalte sowie Einhaltung von ORF-Gesetz und Programmmrichtlinien, sie sind für das Personalmanagement und die Koordination zwischen Ressorts und Redaktionen zuständig. (fid, 22.3.2018)


Die Organisationsanweisung im Wortlaut:

ORGANISATIONSANWEISUNG DES GENERALDIREKTORS Nr. 5/ PD 1 vom 23.3.2018
von: Dr. Alexander Wrabetz an:
alle Direktor/en/innen Landesdirektor/en/ innen Dienststellenleiter/innen
alle Dienstnehmer/innen über Intranet alle Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen des ORF
Programmdirektion – PD
cc: ZBR, alle örtlichen BR
Mit Wirkung vom 1.5.2018 wird die Organisation der Programmdirektion in folgender Weise festgelegt. Gleichzeitig werden die Organisationsanweisungen der Fernsehdirektion 1/FD3 vom 1.1.2012 und 7/FD4 vom 15.5.2014 außer Kraft gesetzt.
Die Fernsehdirektion wird in Programmdirektion, PD, umbenannt und gliedert sich in folgende Dienststellen:
1. Hauptabteilungen (Content-Bereich)
1.1 Hauptabteilung Magazine und Servicesendungen, PD1, zuständig für: Magazine, Service- und Bürgersendungen und Herstellung von Programmen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Chronik und Soziales nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
1.2 Hauptabteilung Bildung, Wissenschaft und Zeitgeschehen, PD2, zuständig für: Berichterstattung über Bildung, Wissenschaft, Zeitgeschehen, Gesundheit und Natur in aktuellen Informationssendungen und Herstellung von Programmen aus den genannten Bereichen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
1.3. Hauptabteilung Sport, PD3, zuständig für
• Sportberichterstattung in aktuellen Informationssendungen und Herstellung von Programmen aus allen Sportbereichen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
• Programme zur Förderung des Interesses der Bevölkerung an aktiver sportlicher Betätigung
• Channel Management des Sport-Spartenprogramms:
- programmliche Belange und Koordination aller senderübergreifenden Belange des Sport-Spartenprogramms
- Planung des Sport-Spartenprogramms
1.4. Hauptabteilung Kultur, PD4, zuständig für:
• Kulturberichterstattung in aktuellen Informationssendungen und Herstellung von Programmen aus allen Kulturbereichen (z.B. Literatur, Musik, Theater, bildende Kunst, Cineastik) nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
1.5. Hauptabteilung Unterhaltung, PD5, zuständig für:
• das gesamte Familien-, Kinder- und Unterhaltungsprogramm (z.B. Shows, Kabarett, Gesellschaftsmagazine) nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
1.6. Hauptabteilung Fernsehfilm, PD6, zuständig für:
• Herstellung von Filmen, Serien und Sitcoms für das Fernsehen in Form von Übernahmen, Eigen-, Auftrags- und Co-Produktionen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung sowie die redaktionelle Betreuung des Film- und Fernsehabkommens
1.7. Hauptabteilung Film und Serien, PD7, zuständig für:
• die zugewiesenen Spielfilm-, Serien- und Sitcom-Kauf-Sendeplätze
• die zugewiesenen Co-Produktionen
• das Kaufkinderprogramm
nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
1.8. Hauptabteilung Religion, PD8, zuständig für:
• Berichterstattung über Religionen und Ethikthemen in aktuellen Informationssendungen und Herstellung von Programmen aus den genannten Bereichen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
Aufgaben der Hauptabteilungsleiter/innen PD1 bis PD8:
Die Leiter/innen der Hauptabteilungen PD1 bis PD8 (Content-Bereich) nehmen folgende allgemeine Aufgaben im jeweiligen Programmbereich wahr:
• Planung, Herstellung, Bearbeitung und Ankauf von Programmen auf Basis der mit den Channel Managements abgeschlossenen Jahresvereinbarung
• Mitwirkung bei der Zieldefinition und den Maßnahmen zur Zielerreichung der Programme sowie Konzeption, Entwicklung neuer bzw. Weiterentwicklung bestehender Sendungen in Abstimmung mit den Channel Managements
• Verantwortung für den Inhalt, die Einhaltung des ORF-Gesetzes und der Programmrichtlinien sowie der den einzelnen Sendungen bzw. Sendeplätzen gesetzten Ziele
• Personalmanagement sowie Koordination zwischen den einzelnen Ressorts bzw. Redaktionen der jeweiligen Hauptabteilung
• Gemeinsame kaufmännische Verantwortung mit der/dem Abteilungs-PWL für das gemäß Jahresvereinbarung zugew iesene Programmbudget bei de r Produktionsdurchführung gemäß der Anforderung
• Administrative Aufgaben im Wirkungsbereich.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben können in den Hauptabteilungen Ressorts und sendungsbezogene Redaktionen eingerichtet werden, denen bestimmte Sendungen bzw. Sendeplätze zugewiesen werden.
Die Errichtung der Ressorts und sendungsbezogenen Redaktionen und die Festlegung der Aufgabenstellung erfolgen mittels Geschäftsverteilung und bedürfen der Genehmigung durch PD und GD. Die Leiter/innen der Ressorts und sendungsbezogenen Redaktionen sind im Rahmen der erteilten Aufträge inhaltsverantwortlich.
Fachliche und disziplinäre Zuordnung:
Die Leiter/innen der Hauptabteilungen PD1 bis PDS sind PD fachlich und disziplinär unterstellt und allen zugeordneten Mitarbeiter/innen, insbesondere auch den Leiter/innen der zugeordneten Abteilungen, Funktionsgruppen, Ressorts und Redaktionen fachlich und disziplinär vorgesetzt.
Die Leiter/innen der Ressorts und Redaktionen sind der/dem Leiter/in der jeweiligen Hauptabteilung fachlich und disziplinär unterstellt und allen zugeordneten Mitarbeiter/innen fachlich vorgesetzt.
2. Channel Management ORF eins und Channel Management ORF 2 sowie Hauptabteilungen Aktuelle Information ORF eins und Aktuelle Information ORF 2
2.1 Channel Management ORF eins, CM1, zuständig für:
Planung, Koordination und programmliche Ausrrichung von ORF eins entsprechend der langfristigen Programmpläne und des Jahressendeschemas und Beauftragung von Programmen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Dienststellen der Programmdirektion und den Landesstudios auf Basis der Jahresvereinbarung.
Dem Channel Management CM1 werden folgende Dienststellen zugeordnet:
2.1.1. Hauptabteilung Information ORF eins, ORF1-lnfo, zuständig für: Berichterstattung über Politik, Wirtschaft, Chronik, Soziales und Wetter in aktuellen Informationssendungen auf ORF eins und Herstellung von Programmen aus den genannten Bereiche n nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
2.1.2. Leitung Programm ORF eins, CM1-LP, zuständig für:
• Programmplanung und -koordination für ORF eins
• Unterstützung des Channel Managements bei Programmplanung und Programmkoordination mit den Programmabteilungen und Landesstudios
• Senderleitbild, langfristige Programmpläne, Sendeschema
• Erstellung des Arbeitsschemas und Herausgabe von Monats- und Wochenprogrammen
• Planungsabsprachen mit den anderen ORF-Channels und anderen Fernsehanstalten im Hinblick auf den Einsatz von Co-Produktionen und übernahmen im eigenen Channel
2.2 Channel Management ORF 2, CM2, zuständig für:
Planung, Koordination und programmliche Ausricht ung von ORF 2 entsprechend der langfristigen Programmpläne und des Jahressendeschemas und Beauftragung von Programmen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Dienststellen der Programmdirektion und den Landesstudios auf Basis der Jahresvereinbarung.
Dem Channel Management CM2 werden folgende Dienststellen zugeordnet:
2.2.1. Hauptabteilung Information ORF 2, ORF2-lnfo, zuständig für:
• Berichterstattung über Politik, Wirtschaft, Chronik, Soziales und Wetter in aktuellen Informationssendungen auf ORF 2 und Herstellung von Programmen aus den genannten Bereichen nach Maßgabe der Geschäftsverteilung
• ,,Breaking News" auf ORF 2
• Redaktionelle, technische und organisatorische Koordination der Bundesländerberichterstattung für österreichweite Fernsehsendungen sowie Zulieferung von Beiträgen für regionale Fernsehsendungen Entscheidungskompetenz bei Dissens in tagesaktuellen Ressourcen- bzw. Dispositionsfragen zwischen ORF1-lnfo und ORF 2-lnfo
• Monitoring und Bereitstellung von Agenturmaterial für ORF1-lnfo und ORF2-lnfo
• Koordination der Abwicklung der Informationssendungen von ORF1-lnfo und ORF2-lnfo, insbesondere in Bezug auf Regie, Regieassistenz , Listenführung und Administration
• Zur Planung und Gestaltung von Beiträgen, Sendungsteile und Sendungen werden ORF2-lnfo folgende Ressorts zugeordnet:
Inland
Ausland
Wirtschaft
Chronik
Daytime
Wetter, inklusive Koordination der Wetterberichterstattung des ORF:
Recherche und fachgerechte Aufbereitung der erforderlichen und verfügbaren Daten zur Aufbereitung der aktuellen Wettersituation und -prognose in allen Medien des ORF
Zentrale Kontakt- und Koordinationsstelle des ORF in allen Fragen der Wetterinformation
Alle mit der Wetterinformation beauftragten Redaktionen einschließlich Landesstudios haben die Wetterprognosen einschließlich Service-Informationen, Warnungen etc. in der jeweils aktuellen Fassung verbindlich zu beachten, durch allfällige Zusatzinformationen zu ergänzen und entsprechend medial umzusetzen
• Fachliche und budgetäre Verantwortung für ORF eins bzw. ORF 2 unter Beachtung von Unternehmenszielen, Programmauftrag und Wirtschaftlichkeit Erarbeitung des jeweiligen Senderleitbildes und Sendeschemas zur Erreichung der Zielgruppen-Vorgaben und Public-Value-Ziele
2.2.2 Leitung Programm ORF 2, CM2-LP, zuständig für:
• Programmplanung und –koordination für ORF 2
• Sonstige Aufgaben wie Punkt 2.1.2
Aufgaben des Channel Managements CM1 und CM2:
• Erstellung der finanziellen, programmlichen und personellen Jahresvereinbarung. Die Jahresvereinbarung wird mit PD, im Hinblick auf die aktuelle Information mit GD, abgestimmt und der Geschäftsführung zur Beschlussfassung vorgelegt. Wesentliche unterjährige Abweichungen von der Jahresvereinbarung sind mit PD, bei aktuellen Informationsprogrammen mit GD abzustimmen.
• Fachliche und budgetäre Verantwortung für ORF eins bzw. ORF 2 unter Beachtung von Unternehmenszielen, Programmauftrag und Wirtschaftlichkeit
• Erarbeitung des jeweiligen Senderleitbildes und Sendeschemas zur Erreichung der Zielgruppen-Vorgaben und Public-Value-Ziele
• Festlegung der Informations-Elemente anhand des Informations-Profils in Abstimmung mit GD
• Erstellung des Leist ungsplans gemeinsam mit GD, PD und K2 nach Abstimmung mit den Hauptabteilungsleiter/innen und gemeinsame kaufmännische Verantwortung mit K2 für das zugewiesene Budget
• Vergabe von Produktionen gemäß Jahresvereinbarung an Programmabteilungen (Content-Bereich) und Landesstudios
• Herstellung und Beauftragung von Programmen im dem Channel zugeordneten Informationsbereich
• Gesamtverantwortung für die den einzelnen Sendungen bzw. Sendeplätzen gesetzten Ziele sowie den Channel-Tagesmarktanteil
• Personalmanagement des zugeteilten Personals in Zusammenarbeit mit PDA Unterstützung der Marketingaktivitäten und Promotion in Abstimmung mit GMK und ORF-Enterprise und PZ3
• Koordination, Beauftragung und Mitwirkung bei der Gestaltung der senderspezifischen Onlineauftritte in Abstimmung mit TO und der senderspezifischen Social Media-Auftritte in Abstimmung mit GMK
• Entwicklung neuer TV-Formate für den Channel mit PDE
• Administrative Aufgaben im Wirkungsbereich
Bei Dissens zwischen CM1 und CM2 entscheidet in programmlichen Fragen PD, in Informationsangelegenheiten GD.
Aufgaben der Hauptabteilungen Aktuelle Information, ORF1-lnfo, ORF2-lnfo:
• Herstellung, Bearbeitung und Ankauf von Programmen auf Basis der Jahresvereinbarung
• Mitwirkung bei der Zieldefinition und den Maßnahmen zur Zielerreichung der Programme sowie Konzeption, Entwicklung neuer bzw . Weiterentwicklung bestehender Sendungen in Abstimmung mit den Channel Managements
• Verantwortung für den Inhalt, die Einhaltung des ORF-Gesetzes und der Programmrichtlinien sowie der den einzelnen Sendungen bzw. Sendeplätzen gesetzten Ziele
• Personalmanagement sowie Koordination zwischen den einzelnen Ressorts bzw. Redaktionen der jeweiligen Abteilung
• Gemeinsame kaufmännische Verantwortung mit der/dem Abteilungs-PWL für das zugewiesene Budget bei der Produktionsdurchführung gemäß der Anforderung
• Administrative Aufgaben im Wirkungsbereich.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben können in den Hauptabteilungen Ressorts und sendungsbezogene Redaktionen eingerichtet werden, denen bestimmte Sendungen bzw. Sendeplätze zugewiesen werden.
Die Errichtung der Ressorts und sendungsbezogenen Redaktionen und die Festlegung der Aufgabenstellung erfolgt mittels Geschäftsverteilung durch GD. Die Leiter/innen der Ressorts und sendungsbezogenen Redaktionen sind im Rahmen der erteilten Aufträge inhaltsverantwortlich.
Disziplinäre und fachliche Zuordnung:
Die Leiter/innen der Dienststellen CM1 und CM2 sind GD disziplinär unterstellt.
Die Leiter/innen (Chefredakteur/innen) ORF1- lnfo und ORF2-lnfo sowie die Leiter/innen CM1-LP und CM2-LP sind der/dem jeweiligen Channel Manager/in, CM1 bzw . CM2, disziplinär unterstellt und allen zugeordneten Mitarbeiter/innen, insbesondere auch den Leiter/innen der zugeordneten Ressorts und Redaktionen, fachlich und disziplinär vorgesetzt.
Fachlich sind die Chefredakteur/innen ORF1-lnfo und ORF2-lnfo im Rahmen der journalistischen Unabhängigkeit weisungsfrei, darüber hinaus fachlich dem/ der jeweiligen Channel Manager/in, CM1 bzw. CM2, unterstellt.
Fachlich sind die die Leiter/innen CM1-LP und CM2-LP dem/der jeweiligen Channel Manager/in, CM1 bzw. CM2, unterstellt.
Die Leiter/innen der Ressorts, Redaktionen und Funktionsgruppen sind den zugewiesenen Mitarbeiter/innen fachlich vorgesetzt und den Chefredakteur/innen ORF1-lnfo bzw. ORF2-lnfo disziplinär und fachlich unterstellt.
3. Zentrale Dienste, Stabsstellen
3.1. Sendeleitung, PZ1, zuständig für:
• Vorbereitung, Koordination, Planung und Gewährleistung des optimalen Ablaufs der Fernsehprogramme ausgenommen ORF Ill
• Erstellung des letztgültigen Tages-Sendeplans
Programmabwicklungskontrolle
• Anforderung der Musikaufstellungen für alle ausgestrahlten Sendungen der Fernsehprogramme sowie für die Vorlauf- und Pausenmusik (ausgenommen ORF Ill) und deren Kontrolle auf Richtigkeit. Sammlung, Auflistung und geordnete Weitergabe aller für die Verwertungsgesellschaften benötigten Unterlagen in Entsprechung der mit diesen Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gesamtverträge
• Anmeldung, Evidenzhaltung und Einsatz der zu bestellenden oder produzierenden Pausenfüller (einschließlich der Vorlauf- und Pausenmusik) für ORF eins, ORF 2 und ORF 2 E sowie ORF Sport Plus
• Herstellung und Archivierung (für jeweils ein halbes Kalenderjahr) des Mitschnittes von ORF eins, ORF 2, ORF 2-E, ORF Sport Plus und 3Sat
• Einsatz der von der Dienststelle PZ3 produzierten Programmankündigungen
3.2. Hauptabteilung Multimediales Archiv, PZ2, zuständig für:
• Archivierung und Sicherung der Verfügbarkeit des multimedialen Content- und Verwaltungs-/Aktenbestands des ORF-Konzerns mit dem Ziel optimaler Nutzungsmöglichkeiten unter Beachtung der Programm- und Aufbewahrungserfordernisse sowie der Wirtschaftlichkeit mit Hilfe von IT-Systemen
• Zeitnahe inhaltliche Dokumentation von Fernseh- und Hörfunksendungen des ORF sowie Erfassung und Auswahl von Rohmaterial nach redaktionellen Kriterien und jeweils geltenden Archivierungsrichtlinien
• Bereitstellung des verwalteten multimedialen Contentbestandes für die programmproduzierenden Bereiche des ORF-Konzerns
• Content-Recherche und -Auswahl im Auftrag der programmproduzierenden bzw. der für Verwertung zuständigen Bereiche des ORF-Konzerns
• Redaktionelle Mitarbeit bzw. eigenverantwortliche Gestaltung von Produktionen mit erhöhtem Archivaufwand sowie redaktionelle Betreuung von zugewiesenen Sendeleisten in Abstimmung mit den programmproduzierenden Bereichen des ORF-Konzerns
• Ausarbeitung und Weiterentwicklung von Verfahren, Systemen und Richtlinien zur Archivierung und Sicherung des gesamten multimedialen Content- und Verwaltungs-IAktenbestands
• Betreuung von Forschungsprojekten und internationalen Kooperationen zur (Weiter-)Entwicklung multimedialer Archivlösungen
• Koordination und Ausübung der Richtlinienkompetenz für die Archivierung und Sicherung des multimedialen Content- und Verwaltungs-/Aktenbestands des ORF-Konzerns
• Betreuung von archivgesteuerten Projekten mit externen Partnern
Die (Funktions-)Gruppen und die Redaktion der Hauptabteilung Mult imediales Archiv, PZ2, werden mittels Geschäftsverteilung festgelegt.
3.3. Hauptabteilung Design, Präsentation und Promotion, PZ3, zuständig für:
• Gestaltung des On Air-Designs für die Fernsehprogramme des ORF inklusive Audiodesign in Abstimmung mit den jeweiligen Channel Managements
• Entwicklung von Corporate Designs für die ORF Senderfamilie inklusive Audiodesign
• Visuelle Präsentat ion der Moderator/innen und Redakteur/innen für die Fernsehprogramme in Abstimmung mit dem Art-Direktor sowie den jeweiligen Channel Managements
• Gestaltung von Print- und Off Air-Designs der ORF-Senderfamilie für interne und externe Publikationen, Printanzeigen, Plakate und Drucküberwachung in Abstimmung mit GAD und GMK
• Erstellung von Info- und Erklär-Grafiken für alle Informationssendungen und Pflege des digitalen Archivs von Stills und topografischen/thematischen Kartographien
• Verwaltung und Programmierung aller typografischen Materialen des ORF für die interne Anwendung und externe Auslieferung
• Programmpromotion: Konzept ion und Produktion von Programm- und lmagetrailern zur Bewerbung der ORF Programme On- und Off Air in Abstimmung mit den jeweiligen Channel Managements
• Einsatzplanung der Promotion Spots, von lmagetrailern, IDs/Werbebreaks und Kooperationstrailern in Abstimmung mit den jeweiligen Channel Managements
• Nach grundsätzlicher Festlegung durch GD, PD bzw. Detailvorgabe der jeweiligen Channel Managements das Briefing für die Promotion, die Promotion Planung, die Festlegung der Programmpromotionschwerpunkte und die Programm-Marketing-Schwerpunkte
3.4 . Stabsstelle Administration Programm, PDA, zuständig für:
• Wahrnehmung sämtlicher Personalagenden einschließlich – in Abstimmung mit K2 – der Beschäftigung der Honorarmitarbeiter/innen für den Bereich der Programmdirektion (PD1 bis PDS, CM1, ORF1-lnfo, CM1-LP, CM2, ORF2-lnfo, CM2-LP, PZ1, PZ2, PZ3, PDA, PDF, PDE)
• Erstellung der jeweiligen Geschäftsverteilung im Auftrag von GD und PD
• Vertretung der Programmdirektion bei Erstellung und Adaptierung des Personalstandes
• Vertretung der Programmdirektion bei Verhandlung des Honorarkataloges
• Kontrolle aller zu bewirtschaftenden Personalvorgaben wie Gemeinkostenbudgets, Personalkosten, Dienstreisen, Honorare, Mehr- und Überstunden
• Überprüfung, Freigabe und stichprobenartige Quervergleichskontrolle der die Kostenstellen der Programmdirektion betreffenden Honorare
3.5. Stabsstelle Finanzen Programmdirektion, PDF, zuständig für:
• Erledigung administrativeer und organisatorischer Aufgaben innerhalb der Programmdirektion
• Vertretung von PD in allen filmpolitischen und filmwirtschaftlichen Belangen, insbesondere gegenüber Filmfördereinrichtungen (wie beispielsweise dem Filminstitut oder der RTR)
• Konzeption des Vergabeplans für Auftrags- und Co-Produktionen der Programmdirektion sowie Administration und Auswertung der Vergabevolumina mit österreichischen Produzent/innen
• Koordination und Pflege der Geschäftsbeziehungen zu den Produzent/innen und zu den Co-Produktionspartner/innen
• oordination der Tätigkeiten der Programmdirektion in allen Prüfbelangen
• Vertretung der Programmdirektion im Riskboard
• Unterstützung und Beratung der Programmdirektion bei programmw irtschaftl ichen Fragestellungen sowie Ausarbeitung von Maßnahmenempfehlungen
• Genehmigung von Programmanmeldungen für die Programmdirektion im Rahmen der Wertgrenzen
• Mitarbeit bei Erstellung und Abgleich der Jahresvereinbarung
• Unterstützung der Programmdirektion bei budgetären Fragestellungen im Zusammenhang mit Programmvorgaben bzw. -auflagen sowie Mitarbeit bei der Erstellung von Sendeplatzzielen für die jeweiligen Hauptabteilungen bzw. Zeitzonen
3.6. Abteilung Programmentwicklung und Qualitätsmanagement, PDE, zuständig für:
• Entwicklung von Konzepten, Sendungen sowie TV-Formaten und multimedialen Angeboten für die Fernseh-Programme des ORF nach Sendeplatz-, Marktanteils- und Budgetvorgaben
• Zusammenstellung projektbezogener Kreativteams für die Konzeption und Entwicklung innovativer Formate in Zusammenarbeit mit den Channel Managements
• Vergabe von Entwicklungs- und Buchaufträgen
• Herstellung von Pilotsendungen
• Veranlassung und Analyse von Publikumstests in Zusammenarbeit mit GMF Mitwirkung bei der Nachwuchsförderung und Talentsuche für Mitarbeiter/innen in Zusammenarbeit mit GPS
• Verwaltung des zugewiesenen Budgets
• Beobachtung der ORF-Programme und Entwicklung von Instrumenten des Qualitätsmonitorings für Eigenproduktionen
• Beobachtung des internationalen Marktes sowie Analyse von TV-Formaten in Bezug auf multimediale Formate und Sendungen
• Übermittlung von Verbesserungsvorschläge n an PD sowie die Channel Managements
Die Dienststellen PZ1, PZ2, PZ3, PDA, PDF sowie PDE sind Serviceabteilungen für alle Dienststellen der Programmdirektion.
Die Leiter/innen der (Haupt-)Abteilungen PZ 1, PZ 2 , PZ 3 sowie PDE und die Leiter/innen der Stabsstellen PDA und PDF sind PD fachlich und disziplinär unterstellt und allen zugeordneten Mitarbeiter/innen, insbesondere auch den Leiter/innen der zugeordneten Abteilungen, Funktionsgruppen, Ressorts und Redaktionen, fachlich und disziplinär vorgesetzt.

Alle von dieser Organisationsanweisung erfassten Mitarbeiter/innen sind betriebsverfassungsrechtlich dem Betrieb Fernsehen-Programm zugeordnet.

Die personellen Zuordnungen gemäß dieser Organisationsanweisung erfolgen gesondert.