Die Straße kann schnell einmal zum heißen Pflaster werden, wenn sich die richtigen zwei treffen. Ist auch noch viel Verkehr, liegen die Nerven schnell blank.

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Man merkt es zwar noch nicht an den Temperaturen, aber astrologisch wie meteorologisch ist der Winter passé. Echte Kerle haben die Autofenster bereits runtergekurbelt und bolzen munter durch Dreißigerzonen.

Wer hurtig die Straße queren will, riskiert schon mal, dass er rasiert wird. Wie der junge Mann, der eilig aus dem S-Bahnhof kommend über die schmale Einbahnstraße schreiten wollte und dem ein Taxler rüde den Weg abschnitt. Er rettete sich durch einen Hupfer zurück und schimpfte dem wenige Meter weiter stehen gebliebenen Elektroauto hinterher. Der Fahrer, auch nicht maulfaul, pochte ebenfalls auf sein (vermeintliches) Recht. Ob er nur provozieren wollte, ist nicht überliefert, der Pallawatsch war jedenfalls fertig.

Vertrauensgrundsatz

Anstatt den Unbelehrbaren zu ignorieren, lief der Fußgänger dem Auto unflätig brüllend (was, wiederholen wir besser nicht) und mit erhobener Faust auf den Vertrauensgrundsatz pochend nach. Das war natürlich reichlich ungeschickt. Denn §3 Straßenverkehrsordnung besagt wohl, dass auf Kinder, Menschen mit weißem Stock, gelber Armbinde oder offensichtlicher Beeinträchtigung Rücksicht zu nehmen ist. Grundsätzlich darf aber jeder Straßenbenützer darauf vertrauen, dass andere Personen die für die Straßenbenützung maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen. Noch schnell auf die Fahrbahn rennen, obwohl ein Auto (augenscheinlich zu schnell) heranrollt, und sich danach auf den Vertrauensgrundsatz berufen, das ist frech – und dumm. Denn was nützt alles Recht, wenn der Rechthaber den Kürzeren zieht? (Luise Ungerboeck, 24.3.2018)