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In Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen darf in Zukunft im Auto nicht mehr geraucht werden.

Foto: REUTERS/Mark Blinch

Wien – Das beschlossene Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen ist laut dem ÖAMTC kaum vollziehbar sein, da es auch Anzeigen während des Vorbeifahrens erlaubt. "Schon wenn eine andere Person als der Fahrzeuglenker raucht, wird es problematisch, weil deren Daten im Rahmen einer Lenkerauskunft nicht bekanntgegeben werden müssen", erklärte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Praktisch unmöglich wird ein Vollzug des Gesetzes Hoffer zufolge auch, wenn sich mehrere Jugendliche rund um das Alter des Fahrers im Auto befinden "und vielleicht sogar die einzige Person unter 18 selbst raucht". Grundsätzlich begrüßte der ÖAMTC aber die Intention, Kinder im Kfz zu schützen.

"Gut gemeint oft das Gegenteil von gut"

Um das Gesetz vollziehbar zu machen, sollte die Bestimmung laut ÖAMTC daher als Anhaltedelikt gestaltet sein, das heißt, dass Strafen nur möglich sind, wenn ein Polizist ein Fahrzeug im Rahmen einer Amtshandlung anhält und den strafbaren Sachverhalt feststellt.

"Alles andere widerspricht der Systematik, die es bisher bei Strafen im Verkehrsrecht gibt, z. B. bei Gurtpflicht und Handyverbot. Grundsätzlich zeigt sich, dass auch bei der Entstehung eines Gesetzes gut gemeint oft das Gegenteil von gut gemacht ist. Ein ordentlicher Gesetzesvorschlag mit Begutachtung wäre wohl einem übereilten Initiativantrag vorzuziehen gewesen", sagte Hoffer. (APA, 23.3.2018)