Lauschig im Grünen seine Zigarette rauchen: Sieht romantisch aus, ist aber immer noch nicht gesund.

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Wien – Das Rauchverbot hat zuletzt wieder für heftige Diskussionen gesorgt. Oder vielmehr der Umstand, dass es für die Gastronomie eine Ausnahme davon geben wird. In der Hitze des Argumenteaustausches von Gegnern und Befürwortern blieb nahezu unbemerkt, dass außerhalb der Wirtshäuser, Bars und Restaurants nicht alles beim Alten bleibt.

Denn ab 1. Mai gilt mit dem "umfassenden Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden" ein deutlich strengeres Regime in Betrieben. Kann bis dahin im Einzel-Büro oder in der Werkstatt geraucht werden, auch wenn Kollegen Nichtraucher sind, ist es damit künftig vorbei. Für Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), ein Thema, das unterschätzt wird: "Das ist eine neue Dimension, weil der Betriebsinhaber darauf achten muss, dass Nichtraucher im Betrieb vor qualmenden Kollegen geschützt sind. Gibt es dafür keine Möglichkeit, gilt ein Rauchverbot."

Raucherräume

Generell tun sich wohl Betriebe mit ausreichend Räumlichkeiten leichter, Lösungen zu finden. Denn sie können Raucherräume einrichten. Wobei der Betrieb dafür Sorge zu tragen hat, dass Nichtraucher von den qualmenden Kollegen auch in diesem Fall tatsächlich nicht belästigt werden. Auch nicht von Gerüchen. Geht das alles nicht, müssen die Pofler vor die Tür. Wobei das nicht immer ganz einfach sein wird. Denn liegt der Arbeitsplatz etwa in einem Geschäft im Einkaufszentrum, gilt das Rauchverbot auch in Letzterem. Der Weg ins Freie ist unter Umständen weit. Das wird wohl die Diskussion um Raucherpausen erneut befeuern, ist Gleitsmann überzeugt. Denn wenn Mitarbeiter das Gebäude verlassen müssten, sei davon auszugehen, dass Pausen länger dauern. Das dürfte in manchen Chefetagen einen Gesinnungswandel einläuten, so Gleitsmann: "Die Frage der Bezahlung von Pausen könnte ein größeres Thema werden."

Beraten geht vor Strafen

Die Umsetzung des Rauchverbots kontrollieren – beziehungsweise im ersten Schritt beraten – sollen die Arbeitsinspektoren. Werden Ermahnungen nicht ernst genommen, kann es Strafen setzen, im überschaubaren Rahmen zwischen 100 und 1000 Euro. Vom Kumulationsprinzip (Strafe pro Delikt und Arbeitnehmer, Anm.) will die WKO dabei weiterhin wegkommen. Grundsätzlich geht Gleitsmann davon aus, dass die Betriebe bereitwillig mitmachen:"Rauchzeit ist Arbeitszeit."

Ob die Rauchpause bezahlt wird oder nicht, ist – wie berichtet – Sache des Betriebs. Die Frage kann via Betriebsvereinbarung geregelt werden. Andererseits gibt es ohnehin zunehmend Bemühungen, etwa in öffentlichen Betrieben wie den Gebietskrankenkassen, rauchfrei zu werden. Zuweilen kommt der Wunsch auch von der Belegschaft selbst.

Rauchfrei auf Wunsch der Mitarbeiter

Die Erste Group beschäftigt das Thema zum Beispiel nicht. Die ursprünglich am neuen Campus in Wien geplanten Raucherräume wurden später gestrichen. Auf Wunsch eines Großteils der Mitarbeiter. "Geraucht wird bei uns von Beginn an nur im Freien", sagt ein Pressesprecher. Dafür wurden mehr Besprechungsräume eingeplant. Dass sich die Päuschen der rauchenden Kollegenschaft im weitläufigen Gebäude beim Wiener Hauptbahnhof summieren können, sieht der Arbeitgeber Erste Group offenbar eher gelassen. Man habe eine Vertrauensarbeitszeit, weswegen die Mitarbeiter beim Verlassen des Arbeitsplatzes auch nicht ausstempeln müssen.

Etwas anders sieht es beim Versicherer Uniqa im Tower im zweiten Wiener Gemeindebezirk aus. Geraucht wird auf der Terrasse. Alle Mitarbeiter haben ein bezahltes Pausenzeitbudget, das sie nützen können, wie sie wollen – mit oder ohne Tschick. Beim Stromkonzern Verbund dagegen gibt es in der Zentrale Raucherräume. Die Kollegen bei den Kraftwerken pofeln dagegen in frischer Luft – allerdings nicht ganz unbehütet, sondern unter einem Dach. (Regina Bruckner, 27.3.2018)