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Aktivisten fordern die Freilassung Puigdemonts aus deutscher Haft.

Foto: Frank Molter/dpa via AP

Barcelona/Berlin – Im Fall des in Deutschland festgenommenen katalanischen Ex-Regionalpräsidenten Carles Puigdemont geht das juristische Tauziehen weiter. Nach eigenen Angaben vom Dienstag prüft die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein nun, ob sie für den 55-Jährigen einen Auslieferungshaftbefehl beim zuständigen Gericht beantragt. Wie lange das dauern werde, sei noch unklar, sagte eine Sprecherin.

"Wir stehen noch ganz am Anfang der Prüfung." Für Aussagen zum weiteren Ablauf sei es "noch zu früh", teilte die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft mit. Sie gehe allerdings weiter davon aus, dass das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht im Fall der Beantragung eines Haftbefehls nicht vor Ostern entscheide.

Puigdemont wird von Spanien gesucht und war am Sonntag auf der Grundlage eines von dem EU-Land erwirkten Europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Am Montag entschied das Amtsgericht in Neumünster, ihn bis auf Weiteres in Gewahrsam zu behalten. Diese Entscheidung war Grundlage dafür, dass die Generalstaatsanwaltschaft den nächsten juristischen Verfahrensschritt einleiten kann.

Viele Vorwürfe

Der 55-jährige Politiker wird wegen seiner führenden Rolle beim katalanischen Streben nach Unabhängigkeit in Spanien wegen "Rebellion", "Aufwiegelung" und wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder gesucht. Seine Festnahme war die jüngste Wendung in dem Konflikt, der nach einem Referendum und der einseitigen Ausrufung der Unabhängigkeit der Region im Oktober eskaliert war.

Puigdemont wurde danach als Regionalpräsident abgesetzt und floh ins belgische Exil, um einer Festnahme in Spanien zu entgehen. Die spanische Justiz hatte am Freitag einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn reaktiviert, während er sich zu einem Besuch in Finnland aufhielt. Er wurde kurz nach dem Grenzübertritt aus Dänemark von Polizisten in einem Auto an einer Autobahnraststätte festgenommen.

Bestehende Fluchtgefahr

Puigdemont befindet sich derzeit lediglich vorläufig in Gewahrsam auf Basis einer sogenannten Festhalteanordnung. Zur Begründung verwies das Amtsgericht in Neumünster am Montagabend unter anderem auf die bestehende Fluchtgefahr.

Dies soll der Generalstaatsanwaltschaft die nötige Zeit geben, zu klären, ob sie einen Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls stellen will. Darüber entscheiden müsste dann das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig. Ob die Auslieferung dann auch vollstreckt wird, bedarf weiterer Prüfungen.

Das Amtsgericht in Neumünster meldete am Montag in seiner Beschlussbegründung bereits Zweifel an. Der Inhalt des Europäischen Haftbefehls biete "ohne Frage" Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemonts Auslieferung letztlich "als unzulässig bewertet werden könnte", teilte es dazu mit. (APA, 27.3.2017)