Mehr Einblick in private Aktivitäten – das soll mehr Sicherheit bringen. Das Gegenteil sei der Fall, meinen Kritiker.

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Wien – Die Kritik am Überwachungspaket flaut nicht ab. Am Dienstag meldeten sich die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sowie die Internet Service Providers Austria (ISPA) zu Wort und lehnten einige geplante Maßnahmen ab. Tenor: Es handle sich teils um eine von der Regierung in Abrede gestellte Massenüberwachung. Am Mittwoch endet die Begutachtungsfrist des Gesetzesvorhabens.

Die NEOS kritisieren, dass verstärkte Überwachung nicht zu mehr Sicherheit führt ("ZiB 13"Beitrag).
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Das "Sicherheitspaket" der Regierung sei "eine bittere Pille, die fatale und teilweise unabsehbare Nebenwirkungen auf die Sicherheit und Privatsphäre von jedem einzelnen in Österreich hat", hieß es in einer Stellungnahme von Amnesty Österreich und weiter: "Wenn der Staat in unsere Grundrechte eingreift, dann muss gleichzeitig der bestmögliche Schutz sichergestellt werden." Dies sei "paradoxerweise nicht der Fall", so Geschäftsführerin Annemarie Schlack.

Widersprüche

Mit dem Argument der Kriminalitätsbekämpfung bekämen die Behörden mächtige Mittel in die Hände, die sie selbst nicht kontrollieren können, befürchtet Amnesty International. "Damit widerspricht sich die Regierung selbst: Die geplanten Maßnahmen machen uns nicht sicherer, im Gegenteil. Mit einem Staatstrojaner öffnen sie jenen Tür und Tor, vor denen der Staat uns eigentlich schützen muss", so Schlack.

Eine "grundsätzliche Ablehnung der Maßnahme" kam von den Providern. Die vorgeschlagene Registrierungspflicht stelle eine Verpflichtung zur Speicherung von Daten dar, die ausschließlich der Strafverfolgung diene und nicht im Interesse des Betreibers erfolge, hieß es in der Stellungnahme der ISPA. Es handle sich daher um eine breitenwirksame Überwachung, die im Regierungsprogramm aber abgelehnt werde.

Die Provider-Vertreter fordern weitere gesetzliche Anpassungen, sollte die Maßnahme beschlossen werden. So sei etwa die Speicherung der Wohnadresse und des akademischen Grades in der Praxis nicht umsetzbar, da für den Betreiber keine Überprüfungsmöglichkeiten bestünden. Die Anlassdatenspeicherung werde auch weiterhin nicht auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt. Auch fehlten gesetzliche Kriterien, die sicherstellen, dass nur die absolut notwendigsten Daten gespeichert werden.

Für die ISPA bestehen auch Unklarheiten zum Umfang der zu speichernden Daten, zur maximalen Aufbewahrungsfrist sowie auch zur Zweckgebundenheit der Daten für spätere Strafverfahren. Bei der Überwachung verschlüsselter Kommunikation gefährde sie Ferninstallation der Software die gesamte IT-Sicherheit, da Sicherheitslücken bewusst offen gehalten würden. "Dies untergräbt das Vertrauen in Unternehmen und schadet dem Wirtschaftsstandort." (APA, 27.3.2018)