Wien – Der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" (KdFSM ) bleibt in Österreich weiterhin eine Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft versagt. Das Bundesverwaltungsgericht habe nach langen Verhandlungen entschieden, die Beschwerde gegen den Bescheid des Kultusamts zurückzuweisen, teilten deren Vertreter am Dienstag der APA mit und kündigten zugleich an, in Revision zu gehen.

Neuseeland ist da schon weiter: Dort ist die KdFSM bereits eine anerkannte Religion, die erste Hochzeit fand im März statt.

Vier Jahre dauert das Verfahren in Österreich bereits, in dem die Satire-Religion um eine Anerkennung kämpft. Konkret geht es den sogenannten Pastafaris um eine Gleichstellung ihrer Gemeinschaft mit anderen Religionen. Das ernsthafte Anliegen dahinter: Die sogenannten Pastafaris wollen den Staat zu einer Diskussion etwa über Privilegien von Religionsgemeinschaften zwingen. Die Mitglieder sind größtenteils atheistisch bzw. laizistisch eingestellt.

Mitglieder und Lehre sind da

Oberhaupt Philip Sager zeigte sich von der Justiz enttäuscht. Das Gericht habe die Entscheidung ausführlich begründet und sehe die Voraussetzungen für eine Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich zurzeit als noch nicht gegeben. Die formalen gesetzlichen Kriterien würden jedenfalls erfüllt, so Sager: Die Gemeinschaft zählt mit knapp 700 Mitgliedern weit mehr als die erforderlichen 300, eine entsprechende religiöse Lehre liege vor.

Für das Bundesverwaltungsgericht mangelt es der KdFSM aber an einer "hinreichend organisierten Gemeinschaft, in deren Rahmen mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich am religiösen Leben der Bekenntnisgemeinschaft teilhaben". Gemeint sind damit etwa gemeinsame Gottesdienste. Die ursprüngliche Argumentation des Kultusamts, es fehle an Ernsthaftigkeit und an genügend Mitgliedern, habe das Gericht jedoch "regelrecht zerpflückt", berichtete Sager.

"Sehen uns unfair behandelt"

"Die Tatsache, dass sich die Pastafaris anders – vor allem virtuell – organisieren und religiös ausdrücken als traditionelle Religionen, blieb in der Beweiswürdigung leider unberücksichtigt", so Sager. Der erneute Rückschlag lasse die Pastafaris aber nicht verzagen: "Der Richter hat eine Revision zugelassen, diesen Weg gehen wir natürlich. Wir sehen uns hier immer noch unfair behandelt." Notfalls werde man bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gehen.

Zur Deckung der Verfahrenskosten riefen die Pastafaris erneut zu Spenden auf. (APA, red, 27.3.2018)