Wien – Nach den Banken und Versicherungen zieht die Finanzmarktaufsicht FMA nun bei den Vorsorgekassen quasi ein Auffangnetz ein, das die Branche durch holprige Zeiten bringt.

Mit der Bilanzverordnung müssen die Vorsorgekassen künftig eine Kapitalgarantierückstellung bilden. Diese soll als Vorsorge für geplante künftige Aufwände dienen. Was für Laien nach wenig Aufwand klingt, stellt die Branche aber durchaus vor Herausforderungen. Denn unklar ist, in welcher Höhe die Rückstellung zu bilden sein wird. "Welche Szenarien wir hier einpreisen müssen, ist völlig offen", sagt Markus Zeilinger, Vorstandschef und Gründer der Vorsorgekasse Fair Finance. Das wird im ersten Schritt mit dem Wirtschaftsprüfer zu klären sein. Es könne aber sein, dass die geplante Rückstellung den Anforderungen der FMA nicht reicht.

Fair Finance ist von dieser Verordnung doppelt getroffen. Denn sie bietet ein Produkt mit Zinsgarantie an. Daher muss zusätzlich eine Zinsgarantierückstellung gebildet werden, mit der die Zinsansprüche der Zukunft zu bewerten und in der Bilanz rückzustellen sind. Das Szenariomodell ist auch hier unklar. Die Rückstellungen belasten das Ergebnis, daher steigt der Druck auf Produkte.

"Wir werden dennoch an unserer Zinsgarantie festhalten", sagt Zeilinger. Aber man sehe in den FMA-Vorgaben "eine deutliche Verschlechterung der Rahmenbedingen zulasten unseres Geschäftsmodells", so Zeilinger. Und somit "zulasten der anwartschaftsberechtigten Konsumenten", sagt der Fair-Finance-Chef. (Bettina Pfluger, 27.3.2018)