Wien – Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz ist ein knappes halbes Jahr gültig – wie oft Polizeibeamte aber Menschen beamtshandelten, da ihre Gesichtszüge nicht zu erkennen waren, ist nicht ganz klar. Laut Innenministeriumssprecher Alexander Marakovits wurden im Bundesgebiet 50 Anzeigen geschrieben – wie viele Personen aber insgesamt aufgehalten wurden, kann er nicht sagen.

"Die Polizistinnen und Polizisten haben auch die Möglichkeit der Abmahnung oder können ein Organmandat verhängen", merkt er an. Darüber seien derzeit im Innenressort keine statistischen Daten verfügbar. Marakovits kann auch nicht sagen, mit welchen Sanktionen die Anzeigen endeten. Denn analog zu Radarstrafen werden diese von den Bezirksverwaltungsbehörden verhängt, ob immer die theoretisch mögliche Höchststrafe von 150 Euro verhängt wurden, bleibt also offen. Ebenso, ob mehrheitlich in Österreich dauerhaft lebende Personen oder Touristen betroffen waren.

Ein großes Aufreger-Thema war im Herbst das Verhüllungsverbot. Seit Oktober ist es in Kraft – die Verstöße dagegen halten sich in Grenzen. Das Innenministerium hat bisher 50 Anzeigen verzeichnet.
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Fix ist dagegen, dass Wien mit 33 Anzeigen zwischen der Einführung am 1. Oktober und dem 27. März überdurchschnittlich oft betroffen ist. Im Monatsverlauf zeigt sich dabei ein uneinheitliches Bild: Im Oktober gab es in der Bundeshauptstadt zwölf Anzeigen, im November waren es sieben, im Dezember nur mehr eine. Im Jahr 2018 sieht die bisherige Bilanz so aus: Drei Anzeigen im Jänner, zwei im Februar, acht im März.

Wenngleich in den ersten Wochen auch Werbemaskottchen und Gesetzesgegner betroffen waren, lässt sich die Hauptzielgruppe der Maßnahme an einer Aussendung der ÖVP erkennen. Unter dem Titel ",Burkaverbot' zeigt Wirkung" freut sich der Generalsekretär der Regierungspartei, Karl Nehammer: "Die aktuelle Bilanz zeigt, dass das Verbot der Vollverschleierung eine absolut wichtige und richtige Maßnahme gegen die Unterdrückung der Frauen ist. Dass die Zahl der Anzeigen in den vergangenen Monaten kontinuierlich zurückgegangen ist, bestätigt, dass dieses Gesetz seine Wirkung nicht verfehlt hat und zu greifen beginnt."

Einer Bitte um Stellungnahme bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich wurde bis Redaktionsschluss nicht entsprochen. (moe, mro, 29.3.2018)