Zu einer Tragödie gehört, dass es keine "guten" Aspekte an einem Vorgang gibt. Was sich um den Fall einer 15-Jährigen und zweier 19-jähriger Asylwerber in Tulln abgespielt hat, ist eine Tragödie. So oder so.
Die beiden jungen Männer, ein Afghane und ein Somalier, wurden (nicht rechtskräftig) von dem Vorwurf freigesprochen, die 15-Jährige vergewaltigt zu haben. Der aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen (Laienrichtern) bestehende Senat war mittendurch gespalten. Für zwei Senatsmitglieder waren in dem aufwendigen Verfahren die Beweise nicht eindeutig genug. Das bedeutet Freispruch.
Wenn es doch eine Vergewaltigung war, ist es für das Mädchen eine Tragödie. Wenn es keine Vergewaltigung war, dann ist das Ergebnis nach der ganzen Prozedur wohl trotzdem eine psychische Traumatisierung. Was die beiden jungen Männer betrifft, so haben sie sich vielleicht nicht strafrechtlich schuldig gemacht, aber angesichts der Jugend des Mädchens ein frauenverachtendes und unverantwortliches Verhalten an den Tag gelegt. Dieses Verhalten verdient kein Asyl.
Auf einer anderen Ebene besteht die Tragödie in der Beschädigung der Justiz durch Vizekanzler Strache und Freunde, die das Urteil "skandalös und unerträglich" nannten. Die Justiz ist nicht unantastbar, aber das Beweisverfahren war umfangreich, und die Justiz ist nicht dazu da, um rechtspopulistische Politiker zu bedienen. (Hans Rauscher, 30.3.2018)