Ein Tesla Model X crashte bei einem Hochgeschwindigkeitsunfall auf einer Autobahn in Kalifornien. Der 38-jährige Fahrer ist verunglückt. Nach dem tödlichen Unfall, bei dem das Fahrzeug gegen eine Mittelleitplanke prallte, geriet es in Brand. Zunächst hatte Tesla die Nutzung der Autopilot-Funktion nicht bestätigt, attestiert dies nun aber in einem Blog-Post.

Der Aufprall wird nun von Ermittlern der US-Verkehrsbehörde, National Transportation Safety Board, unter die Lupe genommen. Sie untersucht zumeist Flugzeugabstürze – oder Unfälle, die besondere Relevanz haben könnten.

Fahrer habe Autopilotfunktion beklagt

Die Familie des 38-jährigen wandte sich an die Öffentlichkeit: Der Fahrer habe sich in der Vergangenheit mehrfach bei Tesla über die Autopilot-Funktion seines Fahrzeugs beschwert. Das Unternehmen räumt nun hingegen ein, der Fahrer habe die Distanz der Abstandskontrolle auf ein Minimum gesetzt.

Keine Hände auf dem Lenkrad

Er sei während der Fahrt mehrfach sowohl visuell wie auch mit Tönen dazu aufgefordert worden sein, die Hände auf das Lenkrad zu legen, habe dies aber nicht getan. Sechs Sekunden vor dem Crash habe das System keine Hand am Steuer erkannt.

Der Fahrer habe etwa fünf Sekunden und 150 Meter Sicht auf die Mittelleitplanke gehabt, habe aber nicht gehandelt, schreibt das Unternehmen. Außerdem hätte sich eigentlich ein Aufpralldämpfer auf der Strecke befinden sollen. Dieser war allerdings aufgrund eines vorherigen Unfalls nicht vorhanden. Aus diesem Grund soll es erst zu dem schweren Unglück gekommen sein.

Testfahrten eingestellt

Tesla hat Testfahrten eingestellt, auch sollen auslaufende Lizenzen zunächst nicht verlängert werden. Der Aktienkurs des Unternehmens brach nach dem Unfall ein.

Erst kürzlich überfuhr ein Uber-Testfahrzeug eine Frau im US-Bundesstaat Arizona. Auch Uber hatte seine Testfahrten vorerst eingestellt.

Ab kommender Woche können Hersteller Testlizenzen für selbstfahrende Autos in Kalifornien beantragen – laut einer Anfrage der ARD hat das noch kein einziges Unternehmen getan. (muz, 31.3.2018)