So sahen die Fußfesseln mit GPS-Sender aus, die bisher im Einsatz waren. Wie die neuen aussehen werden, ist noch offen.

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Wien – Der Einsatz von Fußfesseln ist für die Justiz häufig mit Erklärungsbedarf verbunden. So sorgte in der Vorwoche für Schlagzeilen, dass erstmals ein wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilter Mann den elektronisch überwachten Hausarrest genehmigt bekam. Auch der verurteilte Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly dürfte demnächst eine Fußfessel bekommen.

Für Erklärungsbedarf sorgen aber nicht nur die Träger, sondern auch die Suche nach einem neuen Fußfesselbetreiber. Diese wird allmählich zu einer Never-ending Story. Gestartet wurde die erste Ausschreibung bereits Anfang 2016, Ende 2016 gab das Justizministerium dann bekannt, man müsse das Vergabeverfahren wiederholen, weil Formalerfordernisse nicht eingehalten worden seien. Und jetzt gibt es auch beim wiederholten Verfahren Probleme. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte am 6. März die Zuschlagsentscheidung an das Unternehmen 3M für nichtig.

Unbefristeter Vertrag

Zum Hintergrund: Nötig wurde die Ausschreibung, weil der alte Vertrag mit 3M befristet war – er lief bereits im August 2016 aus, wird aber vorerst weitergeführt. Nun will das Justizministerium einen unbefristeten Vertrag vergeben.

Politisches Ziel ist es, den elektronisch überwachten Hausarrest künftig häufiger anzuwenden. Er soll laut Regierungsprogramm bei Straftaten mit einer Resthaftzeit von bis zu 24 Monaten (derzeit zwölf Monate) zum Einsatz kommen – ausgenommen bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten. Angedacht sind Fußfesseln aber auch bei straffällig gewordenen Personen in Asyl-Grundversorgungseinrichtungen.

Bis zu 2.000 Stück sollen abgenommen werden

In der Ausschreibung gab das Justizressort an, mindestens 300 Stück abzunehmen und maximal 2.000 (derzeit gibt es 371 Träger). Zum Zug wäre, wie erwähnt, wieder 3M gekommen. Der geschätzte Auftragswert wird im Gerichtsurteil mit 1,94 Millionen Euro angegeben. Es geht also keineswegs um gigantische Summen.

Ein unterlegener Bewerber (es gab nur zwei Angebote) legte aber Beschwerde gegen die Vergabe ein. Beeinsprucht wurden zahlreiche Punkte. Einer, der etwas kurios anmutet: 3M habe viel zu billig angeboten. Angesichts eines "ruinösen Unterpreises" wäre das Angebot des Technologiekonzerns auszuscheiden gewesen, so die Argumentation des unterlegenen Bieters.

Problem Subunternehmer

Erfolgreich war man beim Bundesverwaltungsgericht aber letztlich mit einem anderen Einwand. 3M hätte, so steht es im Urteil, "sämtliche wesentlichen Lieferungen und Leistungen" von einem Subunternehmen mit Sitz in Israel durchführen lassen. Eine solche Weitergabe des gesamten Vertrags wäre zwar zulässig, aber nur wenn eine Konzernverbundenheit vorliegt. Da dieser Nachweis nicht gelang und auch die finanziellen Zusagen des Subunternehmens nicht ausreichend waren, war die "Zuschlagsentscheidung daher für nichtig zu erklären", wie es heißt.

Wie es nun weitergeht, ist noch unklar. Im Justizministerium wollte man sich vorerst nicht zu der Frage äußern, ob man nun einen dritten Anlauf für das Vergabeverfahren starten werde. Derzeit sei noch ein weiteres Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig, und vor der rechtskräftigen Verfahrensbeendigung gebe man keinen Kommentar ab, heißt es. (Günther Oswald, 3.4.2018)