Viele ziehen sich zum Rauchen auf ihren Balkon oder die Terrasse zurück. Das freut nicht alle.

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Für die einen ist das Rauchen in der eigenen Wohnung ein Albtraum, für andere der Inbegriff von Freiheit. Wobei Letztere mittlerweile in der Minderheit sein dürften, wenn man einer aktuellen Online-Umfrage glaubt: 64 Prozent der Raucher gaben dabei an, dass sie nicht in ihren eigenen vier Wänden rauchen, sondern lieber vor die Tür oder auf den Balkon gehen.

Das ist erfreulich für Familienmitglieder und andere Mitbewohner, die nicht rauchen. Die Nachbarn freut es unter Umständen weniger: Denn der blaue Dunst zieht dafür vom Balkon mitunter in die darüberliegende Wohnung des Nachbarn. Das kann für Unmut im Wohnhaus sorgen und im schlimmsten Fall vor Gericht landen.

Denn die Toleranz für den Zigarrettenrauch schwindet in vielen Wohnhäusern, sind sich Juristen einig. 2016 sorgte ein OGH-Urteil für Aufsehen, das einem Wiener Mieter sogar fixe Uhrzeiten vorschrieb, zu denen er nicht Zigarre rauchen darf, weil sich ein Nachbar durch den Geruch gestört fühlte.

Streit mit dem Nachbarn?

Darf man in Ihrer Wohnung rauchen – oder ist das ein absolutes No-Go? Gibt es bestimmte Bereiche, in denen Sie Gästen fallweise eine Zigarette erlauben? Und welche Zimmer sind gänzlich tabu? Haben Sie sich schon einmal mit einem rauchenden Nachbarn über den Geruch gestritten? Oder sind Sie schon einmal in eine Wohnung gezogen, in der vorher ein starker Raucher gelebt hatte – und riecht man das bis heute? (red, 5.4.2018)