ÖVP-Chef Sebastian Kurz und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sind sich einig, die konkrete Umsetzung des Kopftuchverbots ist allerdings noch nicht ganz klar.

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Wien – Das von ÖVP und FPÖ geplante Kopftuchverbot in Volksschulen und Kindergärten könnte auch ohne Zustimmung der Opposition umgesetzt werden. Für ein Kopftuchverbot in der Pflicht- beziehungsweise Volksschule ist ein einfachgesetzlicher Beschluss im Parlament möglich, die Regierung kann daher ein Verbot in der Schule aus eigener Kraft umsetzen, lautet die rechtliche Einschätzung der Regierung.

Etwas anders ist die Situation bei einem Kopftuchverbot in Kindergärten: Ein solches ist nicht einfachgesetzlich möglich, da es die Bundesländer betrifft. Eine derartige Regelung geht entweder über eine 15a-Vereinbarung mit allen Bundesländern oder mit Verfassungsmehrheit im Parlament. Dafür bräuchten ÖVP und FPÖ aber jedenfalls die Zustimmung von SPÖ oder Neos.

Gesetz bis Sommer

Das Gesetzesvorhaben der Regierungsparteien soll bis zum Beginn der Sommerferien ausgearbeitet sein. Erste Verfassungsrechtexperten äußern in diesem Zusammenhang rechtliche Bedenkent, da es sich um einen Eingriff in das Grundrecht der Religionsfreiheit handeln könnte. Etliche Klagen werden erwartet. Das Kopftuchverbot könnte damit beim Verfassungsgerichtshof und danach vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen.

Die Regierung hält dem entgegen, dass es ihr nicht um Religion oder religiöse Symbole gehe, sondern um die Gleichbehandlung von Mann und Frau beziehungsweise Buben und Mädchen. Das Kopftuch sei nämlich vor allem ein Symbol der Unterordnung muslimischer Frauen.

Katholische Frauenorden dagegen

Die Präsidentin der katholischen Frauenorden Österreichs kritisierte das Kopftuchverbot am Donnerstag scharf: "Ich bin dagegen, dass sich der Staat hier einmischt", sagte Schwester Beatrix Mayrhofer bei einer Pressekonferenz. Sie stellt sich die Frage, was eine solche Maßnahme für andere Religionsgemeinschaften bedeuten würde. (APA, 5.4.2018)