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Liegt die Jahresinflation bei zwei Prozent oder mehr, so passt A1 im Folgejahr im April die Tarife an.

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Einige Kunden von A1 und dessen Marke Red Bull Mobile staunten dieser Tage nicht schlecht. Denn, ihnen wird seit kurzem eine höhere Grundgebühr verrechnet. Und das, obwohl sie ihren Vertrag erst vor wenigen Monaten abgeschlossen haben.

Das geht hervor aus einer Diskussion auf LTEForum.at. 2,1 Prozent beträgt die Anhebung, auch für Nutzer, die erst vor wenigen Monaten ein Angebot von A1 wahrgenommen haben.

Fixes Anpassungsdatum

Dabei handelt es sich nicht um ein Versehen seitens des Providers. Denn tatsächlich ist die Erhöhung im Rahmen der "Wertanpassung", die für den Anbieter die Inflation abgelten soll, im Vertrag vorgesehen.

Womit die Nutzer nicht gerechnet hatten: Diese wird nicht individuell jeweils zum Jahrestag des Tarifeinstiegs berechnet, sondern zu einem fixen Datum. Dieses ist für alle Verträge, die 2017 oder früher abgeschlossen wurden, mit Anfang April festgelegt worden.

Ein Vorgehen, das mitunter auf Unverständnis stößt. Denn somit trifft diese Erhöhung jemanden, der im Dezember A1-Kunde wurde bereits nach drei Monaten, während die Grundgebühr für jemanden, der im Jänner 2017 seinen Vertrag abschloss, erst nach 15 Monaten von der Wertanpassung betroffen ist. Wer erst nach Neujahr gebucht hat, ist von der April-Anpassung ausgenommen.

Anpassung erfolgt ab zwei Prozent Inflation

A1 erklärt gegenüber dem WebStandard das System der Wertanpassung. Ob eine solche erfolgt, oder nicht, entscheidet die Inflation im vergangenen Kalenderjahr (Jänner bis Dezember). Liegt diese bei zwei Prozent oder mehr, so wird die Grundgebühr entsprechend erhöht. Als Zeitpunkt dafür ist stets Anfang April vorgesehen. Sie betrifft alle Verträge mit Anpassungsklausel, die im Vorjahr oder früher abgeschlossen wurden, jedoch nicht jene aus dem laufenden Jahr. 2017 lag die Jahresinflation laut Statistik Austria bei 2,1 Prozent.

Bleibt die Inflation unter der Zwei-Prozent-Marke, erfolgt auch keine Anpassung. Bei der nächsten Wertsteigerung werden "ausgelassene" Jahre allerdings, abhängig vom Abschlussjahr des jeweiligen Vertrages, nachberechnet. Wer 2016 einen A1-Tarif angemeldet hat, erfährt eine Grundgebührerhöhung von mehr als 2,1 Prozent, da auch die Inflationsrate von 2016 – sie betrug 0,9 Prozent – nachberechnet wird. (gpi, 08.04.2018)