Drei-Chef Jan Trianow.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Mobilfunker "3" (Hutchison) bei seinen Preiserhöhungen gebremst. "3" dürfe nicht ohne jegliche inhaltliche Beschränkung die Handytarife erhöhen, teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Montag mit. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Servicepauschale

"3" hatte 2016 bei 16 Tarifen das monatliche Grundentgelt um bis zu drei Euro erhöht und eine jährliche "Servicepauschale" von 20 Euro eingeführt. Der Mobilfunkanbieter berief sich dabei auf eine Vertragsklausel, gegen die der VKI klagte. Drei (Hutchison) werde gegen das nicht rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Revision erheben, erklärte ein Unternehmenssprecher in einer Stellungnahme.

Kritik

"Die beanstandete Klausel lässt eine einseitige Entgeltänderung ohne jegliche inhaltliche Beschränkung zu. Eine solche Klausel ist unserer Meinung nach nicht mit den Konsumentenschutzbestimmungen vereinbar", erklärte VKI-Juristin Marlies Leisentritt in der Aussendung. "Das Oberlandesgericht Wien bestätigte dies nun und entschied, dass eine einseitige Erhöhung des Entgeltes nur unter den Voraussetzungen des Konsumentenschutzgesetzes und der Vereinbarung eines entsprechenden Änderungsvorbehaltes zulässig ist." (APA, 9.4.2018)