Gerd Honsik bei einem Prozess am Wiener Straflandesgericht im Juli 2010.

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Wien/Budapest – Der österreichische Neonazi und Holocaustleugner Gerd Honsik ist tot. Das bestätigten mehrere voneinander unabhängige Quellen am Montag der APA. Demnach starb der mehrfach nach dem Verbotsgesetz verurteilte Honsik am Samstag in seinem ungarischen Wohnort Sopron. Offizielle Bestätigung gibt es für das Ableben nicht.

Am Wochenende war bereits auf Twitter, aber auch in der rechtsextremen Online-Enzyklopädie "Metapedia" von Honsiks Tod zu lesen. Zahlreiche andere neonazistische Seiten kondolierten ebenfalls bereits am Wochenende.

Erste Verurteilung in den 1990er-Jahren

Honsik war bereits als 20-Jähriger in Wien an einem Anschlag mit Brandbomben beteiligt. Er war ab 1967 in führender Position Mitglied der Nationaldemokratischen Partei in Österreich, die 1988 verboten wurde. Er schrieb für einschlägige Blätter wie "Die Babenberger" und "Halt", in letzterem bezeichnete er die "Judenvergasung als dem größten Propagandaschwindel der Weltgeschichte". Er unterstellte unter anderem Simon Wiesenthal, den Holocaust erfunden zu haben.

1990 wurde er in München wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum Rassenhass, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt. Anfang der 1990er-Jahre ging Honsik nach Spanien, von wo aus er weiterhin antisemitische und den Holocaust leugnenden Beiträge verfasste und verbreitete. 2007 tauchte Honsik wegen eines europäischen Haftbefehls in Spanien vorübergehend unter, konnte aber in Malaga festgenommen werden.

2011 auf Bewährung freigelassen

Er wurde schließlich 2010 in Österreich abermals wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt und – für viele überraschend – 2011 auf Bewährung wegen seines Alters (damals 70) und seiner Familie in Spanien aus der Haft entlassen. In den vergangenen Jahren zog es ihn allerdings ins "Exil" nach Ungarn.

Reue zeigte Honsik nie: Als ihm 2012 ein Freund, der Rechtsextremist Franz Radl, im Zuge eines Prozesses gegen mehrere junge Neonazis in Graz vor Gericht via Videokonferenz eine Frage bezüglich des Holocausts stellte, bat ihn Honsik, diese nicht an ihn zu richten: Er müsse sonst gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, so Honsik. (APA, Colette Schmidt, 9.4.2018)