Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, passive und aktive Sterbehilfe: Wie ordnen Sie diese Themen für sich ein?

Foto: Getty Images/iStockphoto/Pablo_K

Eine Frau zieht beim letzten Besuch bei ihrem Lebensgefährten auf der Intensivstation dessen Schläuche aus dem Beatmungsgerät. Ein Mann erstickt seine Ehefrau mit einem Polster – er habe sie von ihren Qualen erlösen wollen. Zwei drastische aktuelle Fälle, dennoch führen sie zur Diskussion über die aktive Sterbehilfe, die in Österreich nicht legal ist.

Die meisten Menschen beschäftigen sich nicht gerne mit ihrem Ende oder haben die Wunschvorstellung, einmal sanft zu entschlafen. Doch nicht jedem ist ein sogenannter "guter Tod" vergönnt, schmerzfrei und ohne monate- und jahrelang dahinzusiechen. "Es wird auch vergessen, dass es ein Recht auf würdevolles Sterben gibt. Gerade in den letzten Phasen ist es oft so, und das muss ich so deutlich formulieren, dass man Patienten ohne Aussicht auf Erfolg quält", sagt Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger im Gespräch mit dem ORF. Will man als Patient auf künstlich lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu kommunizieren, gibt es die Patientenverfügung – doch nur vier bis fünf Prozent der Österreicher haben eine solche beim Notar hinterlegt.

Im STANDARD-Forum wurde intensiv über dieses Thema und die unterschiedlichen Positionen diskutiert. Auch der Vater dieses Users hatte keine Patientenverfügung, wie in diesem Posting erzählt wird:

Wie traumatisierend es auch für das Umfeld ist, nahen Angehörigen beim Leiden zusehen zu müssen, erzählt dieser User:

Passive Sterbehilfe

Neben der aktiven Sterbehilfe gibt es noch die passive, die Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen, und die indirekte Sterbehilfe, den beschleunigten Tod als Nebenwirkung eines schmerzlindernden Medikaments. Die beiden Letztgenannten sind in Österreich legal. Die Frage, warum rechtlich zwischen aktiver und passiver beziehungsweise indirekter Sterbehilfe unterschieden wird, stellt dieser User in den Raum:

Ähnlich sieht das dieser User, der im persönlichen Umfeld Erfahrungen mit diesem Thema gemacht hat:

Gefährliche Wende?

Und doch warnen User vor einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe:

Als "direkten Weg zur Euthanasie" empfindet dieser User die aktive Sterbehilfe:

Haben Sie selbst eine Patientenverfügung?

Wenn nein, warum nicht? Haben Sie jemandem eine Vorsorgevollmacht übertragen? Wie stehen Sie selbst zur Frage der aktiven Sterbehilfe? Und wie definieren Sie für sich einen "guten Tod"? Diskutieren Sie im Forum! (aan, 12.4.2018)