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Mit Tesla die Zukunft der Mobilität neu gestalten. Das war der Plan eines Schweizer Unternehmers, der mangels Kapital nicht aufgegangen ist. Nun steht eine Haftstrafe im Raum.

Foto: Reuters / Jason Reed

Wien – Angekündigt hat der Schweizer Unternehmer Herbert M. eine Revolution im Bereich Mobilität: 700 Teslas, 2100 Fahrer und eine App, die für Kunden die optimale Fahrtroute mit Anschluss an Bus oder Bahn vorschlägt – inklusive Berechnung der Kosten. Eine Idee, die Investoren plausibel vorgekommen ist. Das war im Frühling 2015. Geendet hat das Projekt mit einem Schaden von mindestens 2,4 Millionen Franken und mehreren Schuldsprüchen. Unter den Geschädigten ist auch das heimische IT-Unternehmen Fluidtime.

Das Problem: Die nötigen Großinvestoren konnte M. nicht in sein Unternehmen Streez AG locken. Den kleineren Investoren täuschte M. aber deren Engagement und hohe Zahlungsflüsse vor. Dafür hat er Verträge mit Finanzierungszusagen von bis zu 23 Millionen Franken und sogar Bankauszüge gefälscht. "Herr M. hat es geschafft, seine Vision einem Team von Topmanagern im Bereich Mobilität zu präsentieren", sagt Michael Kieslinger, Chef und Gründer von Fluidtime, die eine Ausschreibung für das Projekt gewonnen haben. An den Unterschriften auf den Verträgen der vermeintlichen Großinvestoren hat Kieslinger nicht gezweifelt, schließlich handelte es sich dabei um bekannte Schweizer Firmen. Ebenfalls vertrauensstiftend wirkte, dass der Wirtschaftsprofessor und Experte für Controlling, Herr S., (lehrt in Deutschland und in St. Gallen) als Verwaltungsratspräsident in der Streez AG tätig war.

Schneller Start, jähes Ende

Anfangs sei auch alles gut gelaufen, sagt Kieslinger. Man habe nach der gewonnenen Ausschreibung im Sommer 2015 rasch zu arbeiten begonnen, Verträge unterschrieben, Sublieferanten beschäftigt. Doch schon die erste Rechnung wurde von M. bzw. der Streez AG nicht bezahlt. Auch die zweite nicht. Die angeforderten Belege für Überweisungen haben zwar echt ausgesehen, Geld floss dennoch nicht. Im Oktober 2015 kam dann der Anruf eines Streez-Partners, dass das Unternehmen im Konkurs ist. Danach sei schrittweise ans Licht gekommen, dass Verträge, Zusagen und Belege gefälscht waren, gibt ein Schweizer Investor Einblick. Weder wurden Löhne überwiesen noch anderen Zahlungen durchgeführt. Eigenkapital gab es immer nur in Form von kurzfristigen Darlehen, die aber rasch zurückbezahlt werden mussten.

Die Streez AG sei damit von Beginn an überschuldet gewesen – ohne Aussicht auf Besserung. Es habe sich daher um eine sogenannte Schwindelgründung gehandelt, heißt es in der Anklageschrift gegen Professor S., die von geschädigten Investoren eingebracht wurde. Tenor: S. als Experte hätte die prekäre Lage des Unternehmens erkennen müssen.

Es habe Misswirtschaft und Betrug durch Unterlassung gegeben. S. wurde am 10. April im Kanton Aargau wegen Misswirtschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 72.000 Franken und einer Bußzahlung von 5000 Franken verurteilt. Vom Vorwurf des Betrugs durch Unterlassung wurde er einstimmig freigesprochen. "Die Firma hätte man so nie gründen dürfen", fasste es Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr zusammen.

Neuer Anlauf

Und Herr M.? Der wurde bereits im November des Vorjahres vom Bezirksgericht Baden zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis es so weit ist, nimmt der Geschäftsmann gerade einen neuen Anlauf. Er arbeitet als Berater für ein Unternehmen, das die gleiche Idee verfolgt wie die gescheiterte Streez AG. (Bettina Pfluger, 13.4.2018)