Die Regierung sagt deutlich Ja zur Wohnungsgemeinnützigkeit, will aber andererseits im privaten Segment mehr marktkonforme Mieten.

Foto: http://www.istockphoto.com/Saklakova

Die neue Bundesregierung hat sich in Sachen Wohnpolitik einiges vorgenommen, manches davon ließ schon bei der Präsentation des Regierungsprogramms die Wogen hochgehen (der Standard berichtete). Im Mietrecht ist ein großer Konvent geplant, dieser wird aber erst 2019 stattfinden; in der zweiten Jahreshälfte 2018 wird nämlich vieles von der österreichischen EU-Präsidentschaft überlagert werden.

Noch davor soll es aber zu den ebenfalls im Regierungsprogramm festgeschriebenen Änderungen im bestehenden Mietrecht kommen; besonders interessant wird dabei werden, ob bzw. wie auf den Anfang Jänner veröffentlichten OGH-Entscheid zum Lagezuschlag reagiert wird. Mieterschutzorganisationen befürchten jedenfalls Verschlechterungen für Mieterinnen und Mieter (siehe dazu auch Artikel oben).

Eingriffe ins WGG

Was Türkis-Blau bereits auf den Weg gebracht hat, sind Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG). Das Regierungsprogramm enthält ein klares Bekenntnis zum geförderten Wohnbau, dieser solle aber "vorrangig jenen zur Verfügung gestellt werden, die ihn wirklich brauchen". Das Bekenntnis zum beförderten Wohnbau beinhaltet auch eine Absage an jegliche Spekulation mit dem Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen.

Hier wurde man nun bereits aktiv: Im Rahmen der Budgetbegleitgesetze soll per Änderung des WGG klargestellt werden, dass Vereinbarungen über den Erwerb von Anteilen an Unternehmungen, deren überwiegender Geschäftszweck der mittelbare oder unmittelbare Erwerb sowie das mittelbare oder unmittelbare Halten und Verwalten von Anteilen an gemeinnützigen Bauvereinigungen ist, der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen – "ansonsten sind sie rechtsunwirksam", erklärte ÖVP-Wohnbausprecher Johann Singer in einer Aussendung.

Keine Bundeshaftungen für WBIB

Damit sollen Umgehungsgeschäfte wirksam verhindert werden, beziehungsweise werde sichergestellt, "dass gemeinnütziges Vermögen dem wohnungswirtschaftlichen Kreislauf erhalten bleibt". Diese Regelung werde nicht zuletzt auch auf alle noch zu entscheidenden Rechtsfälle anzuwenden sein, so Singer. Der Nachsatz bezieht sich wohl vor allem auf die Causa WBV-GÖD (die sich kürzlich in WBV-GFW umbenannt hat), der durch einen Verkauf an eine Firma im Einflussbereich des Investors Michael Tojner der Entzug der Gemeinnützigkeit droht.

Was die Regierung ebenfalls kürzlich erledigt hat (im doppelten Sinn), ist die Wohnbau-Investitionsbank WBIB. Wie berichtet, hat das ÖVP-geführte Finanzministerium die Bundeshaftungen für die WBIB verweigert. Die Bank wurde daraufhin den Bundesländern überantwortet. In mehreren Ländern könnte eine sogenannte "WBIB neu" nun an die bestehenden Landes-Hypos angedockt werden. (mapu, 13.4.2018)