Innenminister Herbert Kickl macht Asylwerbern das Leben schwerer. Auch Ärzte sollen Informationen an Behörden weitergeben.

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Wien – Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) bringt diese Woche eine neue Fremdenrechtsnovelle auf den Weg, die etliche Verschärfungen bringt. Behörden sollen Einsicht in die Handys von Flüchtlingen erhalten, bis zu 840 Euro können Asylsuchenden als Verfahrensbeitrag abgenommen werden. Krankenhäuser wiederum sollen Auskunft über die Entlassung von Asylwerbern geben müssen.

Es gehe darum, Defizite und Lücken im System zu beseitigen, sagte Kickl der APA. Ziel sei ein vollziehbares und restriktives Fremdenrecht. Das Paket wird am Mittwoch im Ministerrat eingebracht, während der Woche geht bereits ein Gesetzesentwurf in Begutachtung. Der Beschluss in National- und Bundesrat soll noch vor dem Sommer erfolgen.

Fluchtweg soll via Handydaten rekonstruiert werden

Der Großteil der Vorschläge, die der APA in Auszügen vorliegen, ist schon im Regierungsprogramm enthalten, etwa der Passus, wonach bei Stellen des Asylantrags mitgeführte Datenträger wie Mobiltelefone ausgewertet werden dürfen. Hier geht es laut Kickl nicht um die Auswertung von SMS oder Ähnlichem, sondern darum, via Geodaten den Fluchtweg zu rekonstruieren. Hintergrund: Kann man feststellen, wo der Flüchtling den "Dublin-Raum" betreten hat, kann man diesen in das eigentlich für das Verfahren zuständige Land überführen.

Derzeit sind Gebietsbeschränkungen nur für Asylwerber möglich, gegen die eine Rückkehrentscheidung ins Heimatland erlassen wurde. Künftig wird diese Möglichkeit auf "Dublin-Fälle" ausgeweitet, wenn eine Anordnung zur Außerlandesbringung rechtskräftig erlassen wurde. Das heißt, die Betroffenen dürfen ab diesem Zeitpunkt den Bezirk, in dem sie untergebracht sind, nicht mehr verlassen. Tun sie es doch, gibt es laut Kickl Verwaltungsstrafen. Die bisher auf zum Verfahren "zugelassene" Asylwerber beschränkte Möglichkeit, das Beziehen einer bestimmten Unterkunft anzuordnen, wird nun auf das Zulassungsverfahren ausgeweitet. Etabliert werden soll auch die sogenannte "Anschluss-Schubhaft", die über straffällig gewordene Asylwerber nach verbüßter Haftstrafe verhängt werden soll.

Ärzte müssen Entlassungen melden

Auch finanziell hat die Novelle für Flüchtlinge unangenehme Auswirkungen – zumindest dann, wenn sie Geld mit sich führen. Bis zu 840 Euro sollen eingezogen werden können, quasi ein Beitrag zu den Verfahrenskosten.

In die Pflicht genommen werden mit dem Paket auch Krankenanstalten. Behandelnde Ärzte werden verpflichtet, die Behörden über den voraussichtlichen Entlassungstermin von Menschen zu informieren, bei denen ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet wurde. Weitere Angaben sind nicht zu machen, weshalb nach Meinung des Innenministeriums auch keine Probleme mit der ärztlichen Schweigepflicht entstehen.

Zudem sind Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen. Asylberechtigte werden dann erst nach zehn Jahren einen Pass beantragen dürfen, wie auch andere Zuwanderer. Bisher durften sie so wie EWR-Bürger bereits nach sechs Jahren um die Staatsbürgerschaft ansuchen. (APA, 16.4.2018)