Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) möchte mehr Infos über erkrankte Asylwerber.

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Wien – Die österreichische Ärztekammer reagiert vorsichtig abwartend auf die Asyl- und Fremdenrechtsnovelle, die Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) am Mittwoch in den Ministerrat einbringen will. Noch sind wenige Details bekannt. Vor allem der Passus, dass Ärzte und Krankenhäuser über die voraussichtliche Dauer und das Ende der Behandlung von Asylwerbern Auskunft geben sollen, stößt in Medizinerkreisen aber auf Ablehnung.

"Auch diese Information unterliegt der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht", betonte Michael Heinrich von der österreichischen Ärztekammer im Gespräch mit dem STANDARD am Dienstag. Ausnahmen bestünden etwa bei meldepflichtigen Krankheiten. Aber in allen anderen Fällen dürften Einzelheiten zur Behandlung, zur Dauer der Behandlung oder zur Entlassung aus einem Krankenhaus nicht weitergegeben werden. Dafür müsste erst eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden. "Aber die Verschwiegenheitspflicht ist grundsätzlich eines der höchsten Güter zwischen Ärzten und Patienten", gab Heinrich zu bedenken.

Es ist also unwahrscheinlich, dass die Ärztekammer einem entsprechenden Vorschlag der Regierung zustimmen würde. Für eine konkrete Bewertung müsse man aber erst den genauen Text des Begutachtungsentwurfs abwarten, hieß es in der Ärztekammer. (simo, 17.4.2018)