Wien/Graz – Wann der Fall des steirischen Landarztes Eduard L., dem seine drei Töchter und sein Sohn vorwerfen, sie als Kinder gequält zu haben, wieder vor Gericht kommt, steht noch nicht fest. Nach der Berufung gegen den umstrittenen Freispruch des Arztes liegt der Akt nun seit rund drei Wochen beim Senat des Oberlandesgerichtes Graz. Dort wird geprüft, "ob es zur öffentlichen Berufungsverhandlung oder zu einer nichtöffentlichen Sitzung kommt", so Gerichtssprecherin Elisabeth Dieber im Gespräch mit dem STANDARD. Eine Entscheidung dürfte in drei bis vier Wochen fallen.

Angezweifelter Suizid, Falschaussage

Wie der Standard mehrmals berichtete, gibt es aber auch Nebenschauplätze in dem aufsehenerregenden Fall: Jenen rund um den 63-jährigen Pensionisten Alois H. aus der Nachbarschaft des Arztes, der sich 2014 das Leben genommen haben soll, woran es aber massive Zweifel in dessen familiärem Umfeld gibt. Und jenen um die Witwe von H., die sich am kommenden Mittwoch vor Gericht wegen Falschaussage verantworten muss. In beiden Fällen spielt auch Eduard L., dessen Bruder ein prominenter ÖVP-Politiker ist, eine Rolle. Nicht nur, weil L. mit der Tochter des Toten, Monja H., ein Verhältnis hatte. Die Waffe, mit der sich Alois H. erschossen haben soll, gehörte L., das steht für die Ermittler fest. Zudem schließt ein von Monja H. privat in Auftrag gegebenes Gutachten des Gerichtsmediziners Johann Missliwetz Selbstmord "mit ziemlicher Sicherheit" aus. Vor allem, weil Schmauchspuren auf den Händen des körperlich behinderten Mannes gänzlich fehlten. Zu Beginn war die Tochter die treibende Kraft hinter den Ermittlungen. Am Dienstag gab nun auch die Grazer Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag. Man wolle die im Missliwetz-Gutachten aufgetauchten "Spekulationen und Theorien", so Staatsanwalt Hansjörg Bacher auf Standard-Nachfrage, mit einem "objektiven Gutachten für Schusswesen überprüfen". Dem Gutachter hat die Staatsanwaltschaft eine Frist von acht Wochen gesetzt.

"Panische Angst"

L. selbst hat in der Vergangenheit zugegeben, dass die besagte Waffe ihm gehöre, er sie aber seit 2008 nicht mehr gesehen habe. Der Staatsanwalt ermittelte gegen unbekannt wegen Mitwirkung zum Selbstmord. Dass es dazu überhaupt kam, geht auf Monja H. zurück, die wie ihre Mutter angab, vor L. panische Angst habe und auf eine Obduktion des Leichnams ihres Vaters bestand. Eine sofortige polizeiliche Sicherung nach der Auffindung der Leiche gab es daher nicht.

Das dritte Verfahren ist jenes gegen die Witwe von Alois H. Die Frau und ihr Geliebter sollen sich nach eigenen Aussagen schlafend im Nebenzimmer befunden haben, als H. im Wohnzimmer starb. Vor Gericht steht sie aber, weil sie L. im Verfahren, das seine Kinder gegen ihn anstrengen, zuerst entlastete – aus Angst, wie sie heute erklärt. Später revidierte sie die entlastenden Aussagen völlig. Eduard L. ist in diesem Verfahren als Zeuge geladen. (Colette M. Schmidt, 18.4.2018)