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Mit abstrakten Verbandsklagen könnten Datenschützer gegen Konzerne wie Facebook vorgehen.
Wien – Mehr als 120 Gesetze müssen geändert werden, um das österreichische Recht mit Blick auf die ab Ende Mai geltende EU-Datenschutzgrundverordnung zu reformieren. Ein Großteil davon befindet sich auf der Zielgerade, doch bei einem Herzstück – dem Datenschutz-Deregulierungsgesetz – zeichnet sich ein Patt ab. So will die SPÖ ihre Zustimmung verweigern, sollten ÖVP und FPÖ auf die Einführung von abstrakten Verbandsklagen verzichten. Dann wäre aber das Gesetz vor dem Aus, denn für die Änderung sind eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und eine Mehrheit im Bundesrat nötig. Das geht nur mit der SPÖ.
Konsumentenschützer wollen selbst klagen
Im Grunde geht es um das Recht von Konsumentenschützern, selbstständig gegen Konzerne vorzugehen. Der bisherige Entwurf sieht vor, dass sich zuerst betroffene Nutzer bei Datenschützern melden müssen, damit diese dann in deren Namen vor Gericht ziehen. Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht die Möglichkeit zu abstrakten Verbandsklagen vor, diese ist jedoch nicht zwingend.
SPÖ beharrt auf Änderung
Für die SPÖ sind sie ein Muss. "Man muss den Einzelnen vor übermächtigen wirtschaftlichen Gegnern schützen", sagte der Nationalratsabgeordnete Peter Wittmann zum STANDARD. Bei der ÖVP zeigte man sich vergangene Woche von dem roten Vorstoß "überrascht", wollte aber verhandeln. Das soll am Donnerstag passieren. Aus dem Umfeld der ÖVP ist allerdings zu hören, dass die Chancen auf eine Einigung mit der SPÖ gering sind. Lieber würde man das Datenschutz-Deregulierungsgesetz platzen lassen, als abstrakte Verbandsklagen zu ermöglichen. Das würde bedeuten, dass Datenschutz weiterhin Ländersache bleibt und neun neue Landesgesetze nötig wären.
Abstrakte Klagen für Neos "sinnvoll"
Neos-Datenschutzsprecher Nikolaus Scherak sieht "überhaupt nicht", warum abstrakte Verbandsklagen problematisch wären. Offenbar erwecke die Wirtschaft bei der ÖVP diesen Eindruck, so Scherak. Die Neos unterstützen die Änderungswünsche "selbstverständlich", da sie sinnvoll seien. Der Datenschützer Max Schrems sagt zum STANDARD, dass die Regierung "hier strukturell internationale Konzerne schützt, die den Datenschutz der Österreicher untergraben".
"Die Regierung riskiert massive rechtliche Probleme, wenn diese Verfassungsänderung nicht möglich ist, nur um internationale Konzerne zu schützen", sagt Schrems. Die zuständigen Abgeordneten der Regierungsparteien reagierten auf Anfragen des STANDARD nicht. Am Freitag soll die Gesetzesänderung Thema im Nationalrat sein. (Fabian Schmid, 18.4.2018)